OLG Brandenburg - Beschluss vom 04.11.2013 (12 U 103/13)
beabsichtigt der Senat nach Beratung, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Sache nicht von grundsätzlicher [...]