OLG Koblenz - Urteil vom 23.01.2003 (6 U 1806/01)
Die Parteien schlossen am 6.12.1991 einen Vertrag über ein Kommunikationssystem nebst zugehörigem Systemschein. Die Mindestvertragsdauer war auf 10 Jahre, beginnend mit dem Ende des bei Betriebsbereitschaft laufenden [...]