OLG Köln - Beschluß vom 31.01.2002 (6 W 14/02)
Die gem. §§ 793 Abs. 1, 890 Abs. 1, 891 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Die Schuldnerin hat schuldhaft gegen den Verbotstitel verstoßen und das Ordnungsgeld ist [...]