BGH - Beschluß vom 17.07.2002 (IX ZB 82/02)
Die Gläubigerin wendet sich mit ihrer vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde dagegen, daß ihr Antrag, gegen die Schuldnerinnen Vollstreckungskosten festzusetzen, im wesentlichen zurückgewiesen worden ist. [...]