Das ist neu:
- Einkünfte der Kinder:
Einkünfte der Kinder können detaillierter aufgeschlüsselt und auch nur eine hälftige Berücksichtigung vorgenommen werden.
- Riester:
Nun können Sie den individuellen Riesterbeitrag angeben und damit Ihre Berechnungen noch präziser und individueller auf Ihre Mandanten zugeschnitten ausführen.
Außerdem wurde die Benutzeroberfläche in einzelnen Punkten angepasst, um die Bedienung noch weiter zu vereinfachen und den Zugriff auf Zusatzfeatures zu beschleunigen.
Mit wenigen Klicks zum richtigen Ergebnis
Zuverlässig berechnen: Das komfortable Berechnungsprogramm liefert Ihnen schnell das richtige Ergebnis. Und dank seiner klaren Struktur und intuitiven Benutzerführung behalten Sie immer die Orientierung. Ihre Mandanten schätzen die übersichtlichen Exporte – seitenlange Ausdrucke gehören mit dem 1x1 des Familienrechts der Vergangenheit an!
Mehr als eine Rechenmaschine
Doch diese Software kann weitaus mehr: Das bewährte Berechnungsprogramm wird ergänzt um lexikalische Informationen zum Unterhaltsrecht und zum Recht des Versorgungsausgleichs. Das Unterhaltslexikon mit über 400 Stichwörtern liefert Ihnen schnell die richtige Antwort auf Ihre Frage – stets belegt mit der aktuellen Rechtsprechung. Das Lexikon zum Versorgungsausgleich erschließt Ihnen das komplizierte Recht des Versorgungsausgleichs mit 95 Stichwörtern: von A wie der Abänderung des VA bis zu Z wie Zuständigkeiten
Ihr Vorteil: Stellen sich Ihnen während einer Berechnung Fragen oder sind Ihnen einzelne Begriffe unklar, so können Sie Ihr Wissen ganz bequem per Mausklick auffrischen. Schneller und bequemer geht's kaum!
Berechnungsprogramm plus Lexikon – eine clevere Verbindung!
Zuverlässig berechnen: Das komfortable Berechnungsprogramm liefert Ihnen schnell das richtige Ergebnis. Und dank seiner klaren Benutzerführung und intuitiven Bedienung können Sie sofort starten – ohne lange eine Benutzerhandbuch zu lesen.
Zeitsparend korrespondieren
Ebenfalls inklusive: Zahlreiche Schriftsatz- und Antragsmuster. Übertragen Sie die Ergebnisse Ihrer Berechnungen einfach per Mausklick in das passende Muster!
Erklärvideo: Das 1 x 1 des Familienrechts in dreieinhalb Minuten
(Beispielberechnung mit Rechtsstand 30.01.2015)
Autoren
Friedrich Strohal,
Vorsitzender Richter am OLG a.D., Ludwigsburg
Johannes Tränkle,
Staatsanwalt (GL), StA Coburg
Gretel Diehl,
Vorsitzende Richterin am OLG a.D., Frankfurt am Main
Klaus-Jürgen Grün,
Vorsitzender Richter am OLG, Frankfurt am Main
Stefan Knoche,
Richter am AG – FamG – und ständ. Vertreter der DirAG, Büdingen
Rainer Schmidt,
Richter am OLG, Frankfurt am Main
Systemvoraussetzungen
Lesen Sie » hier die Systemvoraussetzungen für das 1 x 1 des Familienrechts.