Peter Mock

Online-Seminar: Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare – der Countdown läuft!

Der Countdown läuft!

Augen auf bei der Zwangsvollstreckung: Seit dem 22.12.2022 gibt es neue Formulare. Zwar können Sie die Altformulare weiterhin nutzen. Aber in 2024 kommen Sie an den neuen nicht vorbei. Wappnen Sie sich jetzt optimal für die neuen Formulare und verschaffen Sie sich einen umfassenden Überblick über die Änderungen!

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO.

An dieser Stelle wird zeitnah das nächste hochinteressante Webinar zum Thema angeboten werden! Seien Sie gespannt und abonnieren Sie unseren Newsletter, damit wir sie regelmäßig über die aktuellen Seminartermine auf dem Laufenden halten können! Einfach hier klicken.

In seiner Sitzung vom 24.11.2023 hat der Bundesrat nun beschlossen, dass die (Neu)Formulare ab 01.09.2024 verbindlich und ausschließlich in der Fassung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16. Dezember 2022 zu nutzen sind!

Die größte Veränderung: Sie müssen zukünftig mit acht statt mit vier Formularen arbeiten. Allein schon deshalb müssen Sie sich komplett neu einarbeiten.

Höchste Zeit, sich mit den neuen Formularen zu beschäftigen!

Unser erfahrener Zwangsvollstreckungsrechts-Experte Dipl. Rechtspfleger (FH) Peter Mock vermittelt Ihnen in unserem Online-Seminar die schwierige Materie praxisnah und erklärt Ihnen, wie Sie die neuen Formulare richtig ausfüllen, um erfolgreich zu vollstrecken!

Herr Mock teilt in dem Online-Seminar mit Ihnen seine praktischen Erfahrungen mit den neuen Formularen und zeigt Ihnen, wie Sie die neuen Formulare richtig und taktisch klug ausfüllen, um erfolgreich zu vollstrecken.

 Außerdem geht er auf praktische Fragen ein wie z.B.:

  • Muss das Formular zur Forderungsaufstellung auch dann ausgefüllt und mitgeschickt werden, wenn eine EDV-Forderungsübersicht mitgeschickt wird?
  • Muss bei der Angabe des Vertreters bei einem Unternehmen der Vorstand/Geschäfstführer vollständig und namentlich genannt werden oder reicht "vertreten durch den Vorstand“?
  • Im alten Formular zur Vermögensauskunft konnte angekreuzt werden, dass die Auskünfte nur einzuholen sind, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe nicht nachkommt. Diese Möglichkeit ist beim neuen Formular entfallen. Ist daher eine solche Einschränkung nicht mehr zulässig?
  • Bei Unterhaltsforderungen fehlt der Hinweis aus dem Altformular dass die Prozesskosten vom Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO ausgeschlossen sind. Fallen die Kosten nunmehr unter den Vorrechtsbereich?

Beschäftigen Sie sich jetzt schon mit den neuen Formularen und den Neuerungen, es wird höchste Zeit!

Die Nutzung der neuen Formulare ist grundsätzlich verbindlich, d.h. sie sollten schnellstmöglich genutzt werden.

Verlieren Sie keine Zeit und melden Sie sich jetzt noch für das Online Seminar „Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare – der Countdown läuft“ an!

Der Referent

Peter Mock ist als Diplom-Rechtspfleger (FH) am Amtsgericht Koblenz tätig. Neben seiner Tätigkeit als Mitherausgeber des „Praxishandbuchs Insolvenzrecht" ist er Mitautor u.a. der „AnwaltFormulare Zwangsvollstreckungsrecht", des Loseblattwerks „Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" sowie Schriftleiter des Informationsdienstes „Vollstreckung effektiv". Zudem hält er Vorträge im Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltvereine, Reno-Vereinigungen sowie Unternehmen und Banken. 

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