Was Sie in diesem Online-Seminar erwartet:
In unserem praxisorientierten Online-Seminar nehmen wir die rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI-Tools unter die Lupe. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die sichere Integration künstlicher Intelligenz in Ihre Kanzleipraxis.
Lernen Sie an konkreten Beispielen, welche Risiken gangbar sind und wo Warnlampen leuchten sollten. Dabei wird auf den eigentlichen Vertrag ebenso eingegangen wie auf die ggf. notwendige Auftragsverarbeitungsvereinbarung und die Vorgaben aus § 43e BRAO.
Schwerpunkte des Seminars:
- Analyse der Terms & Conditions gängiger KI-Anbieter
- Praxisbeispiele: Welche Risiken sind vertretbar, wo sollten Warnlampen leuchten?
- Vertragsgestaltung mit KI-Dienstleistern
- Auftragsverarbeitungsvereinbarungen: Wann erforderlich und wie gestalten?
- Compliance mit § 43e BRAO und weiteren berufsrechtlichen Vorgaben
Ihr Mehrwert:
- Rechtssicherheit beim KI-Einsatz in der Kanzlei
- Praktische Checklisten für die Anbieterauswahl
- Musterdokumente und Vertragsbausteine
- Kompetente Beratung durch erfahrenen Referenten
- Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO
Die Inhalte:
- KI-Tools in Kanzleien – typische Beispiele
- Typische Inhalte in Verträgen über die Nutzung von KI-Tools
- Leistungsumfang und -beschreibung
- Urheber- und Nutzungsrecht
- Datenschutz und AVV nach Art. 28 DSGVO
- Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 43e Abs. 3 BRAO
Für wen ist dieses Seminar geeignet?
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die KI-Tools bereits einsetzen oder deren Einsatz planen und dabei rechtliche Sicherheit gewährleisten möchten.
Der Referent:
Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Berlin und London. Seit 1997 ist er in der Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte tätig und seit 2005 Partner dieser Kanzlei. Im Jahr 2004 promovierte er mit Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Seit 2008 ist er Fachanwalt für IT-Recht. Schwerpunktmäßig befasst er sich mit Internet, Software und Datenschutz. Herr Dr. Schirmbacher ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der International Bar Association (IBA).
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