Für Fachanwälte ist die regelmäßige Fortbildung keine Kür, sondern Pflicht: § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) schreibt jährlich mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung pro Fachgebiet vor. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert im schlimmsten Fall den Verlust seines Fachanwaltstitels.
Doch was genau regelt § 15 FAO? Welche Formen der Fortbildung werden anerkannt – und wie lassen sich Präsenzseminare, Online-Kurse und Selbststudium sinnvoll kombinieren?
In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zur Fortbildungspflicht für Fachanwälte: von den gesetzlichen Anforderungen über mögliche Formate bis hin zu Kosten, Anbietern und praktischen Tipps für die Planung.
Was regelt § 15 FAO?
Wer ist von der Fortbildungspflicht betroffen?
Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO gilt für alle Fachanwälte. Unabhängig vom Rechtsgebiet müssen Fachanwälte ihre besonderen theoretischen Kenntnisse regelmäßig durch Weiterbildung auf dem neuesten Stand halten. Rechtsanwälte, die mehrere Fachanwaltstitel führen, sind verpflichtet, für jedes Fachgebiet jährlich Fortbildungen nachzuweisen.
Wie viele Stunden Fortbildung sind vorgeschrieben?
Der Gesetzgeber schreibt mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr und Fachgebiet vor. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Berufserfahrung oder der bisherigen Weiterbildungspraxis. Wichtig: Die 15 Stunden dürfen nicht „angespart“ oder auf Folgejahre übertragen werden.
Welche Nachweise müssen Fachanwälte erbringen?
Die Fachanwälte müssen ihre Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder die Veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge nachweisen können. Die Bescheinigungen sind aufzubewahren und der Rechtsanwaltskammer auf Verlangen vorzulegen. Eine jährliche Dokumentation (z. B. in einer Fortbildungsmappe) erleichtert die Nachweisführung.
Formen der Fortbildung nach § 15 FAO
Präsenzseminare und andere klassische Veranstaltungen
Präsenzveranstaltungen wie Seminare, Tagungen oder Workshops sind klassische Formen der Fortbildung. Der Vorteil der Präsenzveranstaltungen liegt vor allem im persönlichen Austausch mit Kollegen und Referenten.
Online-Seminare
Die Fortbildungspflicht kann auch online erfüllt werden. Anerkannt werden interaktive Online-Seminare oder Webinare, bei denen eine Teilnahme dokumentiert wird. Reine Videoaufzeichnungen ohne aktive Teilnahme zählen nicht.Online-Seminare bieten Fachanwälten eine flexible und effiziente Möglichkeit, ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO zu erfüllen. Besonders vorteilhaft sind:
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Zeitliche Flexibilität: Online-Seminare lassen sich oft bequem in den Arbeitsalltag integrieren. So können Fachanwälte Seminare besuchen, ohne lange Reisen oder Abwesenheiten von der Kanzlei.
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Räumliche Unabhängigkeit: Sie können von überall teilnehmen – egal ob im Büro, zuhause oder unterwegs.
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Interaktivität und Lernerfolg: Moderne Plattformen bieten interaktive Elemente wie Live-Abstimmungen, Quizze oder Diskussionsrunden, die die Anerkennung nach § 15 FAO sicherstellen.
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Effiziente Dokumentation: Teilnahmebestätigungen werden direkt digital ausgestellt und erleichtern die Nachweisführung gegenüber der Rechtsanwaltskammer.
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Kostenersparnis: Reise-, Hotel- und Verpflegungskosten entfallen – oft sind Online-Seminare günstiger als Präsenzveranstaltungen.
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Breite Themenauswahl: Online-Plattformen bieten eine große Auswahl an Fachgebieten, sodass Fachanwälte gezielt Seminare für ihr Spezialgebiet auswählen können.
Online-Seminare kombinieren also maximale Flexibilität mit voller Rechtssicherheit für die Fortbildungspflicht und ermöglichen eine effiziente Nutzung der verfügbaren Fortbildungszeit.
Tipp: Unsere aktuellen Online-Seminare
Wenn Sie Ihre Fortbildung nach § 15 FAO bequem und effektiv absolvieren möchten, nutzen Sie unsere aktuellen Online-Seminare:
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Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO)
Selbststudium ist nach § 15 Abs. 4 FAO möglich, jedoch nur bis zu fünf Stunden pro Jahr. Voraussetzung ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle – etwa durch Online-Tests oder schriftliche Abfragen. Fachanwälte können so gezielt Fachliteratur oder digitale Lernmodule bearbeiten und diese anrechnen lassen.
Wissenschaftliche Publikationen als Alternative zur Fortbildung
Auch die Veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge kann die Fortbildungspflicht erfüllen. Anerkannt werden z. B. Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften oder Beiträge in anerkannten Kommentaren. Vorteil: Publikationen stärken die eigene Reputation. Nachteil: Der Aufwand für Recherche und Manuskript ist hoch.
Organisation und Planung der Fortbildungspflicht
So kombinieren Sie Seminare und Selbststudium sinnvoll
Die meisten Fachanwälte setzen auf eine Kombination aus Präsenz- oder Online-Seminaren und Selbststudium. Ein gängiges Modell: 10 Stunden (Online-)Seminare plus 5 Stunden Selbststudium.
Checkliste: § 15 FAO-Pflicht jedes Jahr sicher erfüllen
- Frühzeitig im Jahr Termine planen
- Nachweise sofort ablegen und digital sichern
- Kombination aus Seminaren, Online-Kursen und Publikationen prüfen
- Jahresübersicht führen, um auf Anfrage der Kammer schnell reagieren zu können
Typische Fehler bei der Fortbildung vermeiden
- Verspätetes Sammeln der Nachweise
- Teilnahme an Veranstaltungen ohne anerkannte Dokumentation
- Überschreiten der maximal 5 Stunden Selbststudium
- Falsche Annahme, dass Stunden ins nächste Jahr übertragen werden dürfen
Kosten und Anbieter von FAO-Fortbildungen
Was kosten Seminare nach § 15 FAO?
Die Kosten variieren stark: Ein halbtägiges Seminar kostet meist zwischen 300 und 500 €, ein mehrtägiges Fachseminar bis zu 1.000 €. Online-Angebote sind oft günstiger.
Bekannte Anbieter und Plattformen für FAO-Fortbildung
- Juristische Fachverlage (z. B. Deubner Recht & Steuern, Beck, Otto Schmidt, Haufe)
- Rechtsanwaltskammern und Fachanwaltsvereinigungen
- Private Online-Plattformen mit E-Learning-Angeboten
Konsequenzen bei Nichterfüllung von § 15 FAO
Welche Sanktionen drohen Fachanwälten?
Wer die Pflichtstunden nicht erfüllt, verstößt gegen die Fachanwaltsordnung. Sanktionen reichen von Rügen bis hin zum Widerruf des Fachanwaltstitels. In mehreren Fällen haben Gerichte bestätigt, dass Fachanwälte ihren Titel verlieren können, wenn sie die Fortbildungspflicht nicht nachweisen. Die Kammern prüfen hier sehr streng.
Was tun, wenn die Fortbildungspflicht einmal nicht erfüllt wird?
Wer absehen kann, dass er die Stunden in einem Jahr nicht vollständig erreicht, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Kammer suchen. Mitunter können Härtefälle berücksichtigt werden, z. B. Krankheit oder Elternzeit.
FAQ – Häufige Fragen zur Fortbildung nach § 15 FAO
Muss ich für jeden Fachanwaltstitel 15 Stunden Fortbildung absolvieren?
Ja. Wer mehrere Fachanwaltstitel führt, muss für jedes Fachgebiet jährlich mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung nachweisen.
Kann ich Fortbildungen aus anderen Fachgebieten anrechnen lassen?
Nein. Die Fortbildung muss sich stets auf das jeweilige Fachgebiet beziehen, für das der Titel geführt wird.
Wird auch Online-Fortbildung nach § 15 FAO anerkannt?
Ja, Online-Fortbildungen sind zulässig, wenn sie interaktiv sind und eine Teilnahme dokumentiert wird. Reine Videoaufzeichnungen ohne Lernerfolgskontrolle werden nicht angerechnet.
Wie viele Stunden Selbststudium sind nach § 15 FAO erlaubt?
Maximal fünf Stunden pro Jahr können durch Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle angerechnet werden (§ 15 Abs. 4 FAO).
Zählt eine Publikation als Fortbildung?
Ja, wissenschaftliche Veröffentlichungen können auf die Pflichtstunden angerechnet werden, sofern sie fachlich einschlägig sind. Eine einfache Blog-Notiz ohne wissenschaftlichen Anspruch genügt nicht.
Wie erfolgt der Nachweis gegenüber der Rechtsanwaltskammer?
Die Teilnahmebescheinigungen oder Veröffentlichungen müssen auf Anforderung der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorgelegt werden. Viele Kanzleien führen daher eine jährliche Fortbildungsmappe.
Was passiert, wenn ich die Pflichtstunden nicht erfülle?
Die Rechtsanwaltskammer kann eine Rüge aussprechen oder im schlimmsten Fall den Fachanwaltstitel widerrufen. Wer merkt, dass er die Stunden nicht rechtzeitig schafft, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Kammer suchen.
Fazit – So behalten Sie Ihren Fachanwaltstitel sicher
Die Fortbildung nach § 15 FAO ist Pflicht und sollte frühzeitig geplant werden. Mit einer sinnvollen Kombination aus Präsenzseminaren, Online-Kursen, Selbststudium und ggf. Publikationen lassen sich die 15 Stunden problemlos erfüllen.
Tipp: Legen Sie eine jährliche Fortbildungsmappe an, in der Sie Nachweise sammeln – so sind Sie jederzeit auskunftsfähig gegenüber der Kammer.