Auf dieser Seite haben wir für Sie aktuelle Urteile des Arbeitsrechts zusammengestellt. Klicken Sie weiter und lesen Sie die redaktionellen Leitsätze, den Sachverhalt und die wesentlichen Aussagen der Entscheidung zu den Urteilen, um topinformiert zu bleiben! Zu jedem Urteil finden Sie außerdem einen hilfreichen Praxishinweis.
Enthält eine Massenentlassungsanzeige nicht die in § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG genannten Soll-Angaben und werden diese nicht vor Zugang der Kündigung gegenüber der Agentur für Arbeit nachgeholt, ist eine daraufhin ausgesprochene Kündigung gem. § 17 Abs. 1 KSchG i.V.m. § 134 BGB unwirksam. Erfahren Sie hier mehr über den Sachverhalt und die wesentlichen Aussagen des Urteils. Klicken Sie hier!
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Im Wege einer einstweiligen Verfügung kann dem Arbeitgeber aufgegeben werden, den Arbeitnehmer während der Elternzeit mit der von ihm angestrebten Stundenzahl tatsächlich zu beschäftigen. Als Verfügungsgrund kommt regelmäßig nur ein konkretes ideelles Interesse des Arbeitnehmers an seiner Beschäftigung in Betracht, nicht aber die Gewährleistung der Kinderbetreuung oder die Angewiesenheit auf den zu erzielenden Verdienst. Hier weiterlesen und die Einzelheiten zu dem Urteil erfahren!
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Die Rückzahlung von Fortbildungskosten darf den Rückzahlenden nicht unverhältnismäßig binden. Von der Staffelung, die die Rechtsprechung entwickelt hat, kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn die Fortbildung dem Arbeitnehmer einen außergewöhnlichen Vorteil bringt oder der Arbeitgeber erhebliche Mittel aufwendet. Lesen Sie hier weiter!
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Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist auch ohne Unterschrift wirksam, wenn er mittels Computerfax an das Gericht übermittelt wird. In diesem Fall ist die bildliche Wiedergabe der Unterschrift ausreichend. Was die wesentlichen Aussagen der Entscheidung dieses Urteils sind erfahren Sie hier!
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Das Recht, die Fortführung eines Rechtsstreits wegen Unwirksamkeit eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs geltend zu machen, verwirkt, wenn es erst mehr als ein Jahr nach Zustandekommen des Vergleichs ausgeübt wird. Hier lesen Sie mehr über das Urteil und sammeln einen praktischen Praxistipp!
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Um die Vereinbarung über alternierende Telearbeit bei Vorliegen eines betrieblichen Grundes zu kündigen, kann wirksam ein Teilkündigungsrecht vereinbart werden. Für die Wirksamkeit der Beendigung der Zusatzvereinbarung durch eine Teilkündigung bedarf es keiner sozialen Rechtfertigung nach § 1 Abs. 2 KSchG. Klicken Sie hier um mehr über das Urteil zu erfahren!
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Eine einmalige Beobachtung, wie ein Mitarbeiter für eine kurze Zeit in einem Restaurant aushilft, während er krankgeschrieben ist, reicht nicht aus, um den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Mehr über das Urteil und die wichtigsten Aspekte der Entscheidung können Sie hier in Erfahrung bringen!
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Ein pauschalisierter Verweis auf coronabedingten Auftragsrückgang rechtfertigt die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht. Ordnet ein Arbeitgeber Kurzarbeit an, ist dies ein Anhaltspunkt dafür, dass der Rückgang des Beschäftigungsbedarfs lediglich vorübergehender Natur ist. Klicken Sie hier und lesen Sie alles über den Sachverhalt und die wesentlichen Aussagen der Entscheidung!
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