Mit dem demografischen Wandel wächst der Beratungsbedarf im Seniorenrecht stetig. Besonders brisant ist das Zusammenspiel von Altersvorsorgevermögen und Elternunterhalt: Wie viel Vermögen bleibt als Schonvermögen geschützt? Wann droht ein Zugriff des Sozialhilfeträgers? Gerade selbständig tätige Mandanten mit angespartem Kapital stehen hier vor existenziellen Fragen. Wer in der Seniorenberatung tätig ist, sollte die aktuellen Maßstäbe sicher beherrschen – um Vermögenswerte rechtssicher zu schützen und unnötige Belastungen zu vermeiden.
Lange Zeit war die "Vorsorgeplanung für das Alter und rechtliche/steuerliche Konsequenzen" nicht wirklich ein Thema, mit dem sich Menschen gern befasst haben. Die Entwicklungen in unserer Gesellschaft haben es wieder in das Alltagsleben eines jeden gebracht. Denn die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt prägen unsere Gesellschaft zunehmend. Der Anteil der über 60-Jährigen in der Bundesrepublik Deutschland wird bald mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen. Damit wird der bereits jetzt bestehende Beratungsbedarf weiter stetig wachsen. Lesen Sie in diesem Fachbeitrag, worauf in der Beratung zu achten ist. Klicken Sie hier!
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Lesen Sie in diesem Fachbeitrag unter 1.1.5.3 alles über das Verhältnis von Altersvorsorgevermögen und Elternunterhalt. Erfahren Sie insbesondere, wie hoch ein angemessenes Altersvorsorgevermögen sein darf, um noch als Schonvermögen zu gelten. Klicken Sie hier!
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Die Eheleute Nico und Nina Villeberg waren 30 Jahre als selbständige Geschäftsleute tätig. Nun sind sie Privatiers. Ausgezahlte Lebensversicherungen haben sie gut angelegt. Sie leben von Entnahmen aus ihrem Bankvermögen. Nina und Nico Villeberg haben keine Kinder. Sie wohnen zur Miete, Wohneigentum ist nicht vorhanden. Nina Villebergs Mutter Emma Klaasen kann sich nicht mehr allein versorgen und kommt in ein Altersheim. Ihr Bedarf ist zutreffend festgestellt. Sie besitzt weder Vermögen, noch reicht ihr Einkommen aus, um die Kosten eines Heimaufenthalts aus eigenen Mitteln zu decken. Nina Villeberg ist Emma Klaasens einziges Kind. Muss sie ihrer Mutter Emma Klaasen Elternunterhalt zahlen? Für die Falllösung mit Praxistipps, klicken Sie hier!
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