Eines der bestimmenden Themen von seniorenrechtlichen Mandaten ist die vorweggenommene Erbfolge. Sie ermöglicht den Betroffenen ein besonders hohes Maß an Selbstbestimmung hinsichtlich ihres Vermögens. Zentrales Instrument dabei ist der Übergabevertrag.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, auf welche Aspekte bei der Übergabe von Privatvermögen besonders zu achten ist und wie die Umsetzung in der Praxis aussehen kann. Bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand, um Ihre Mandanten gewohnt sicher zum Thema Übergabevertrag beraten zu können!
Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge werden meist Immobilien an die nächste Generation übergeben. Es kann sich dabei entweder um Mietobjekte handeln, oft aber auch um das selbst bewohnte Einfamilienhaus, wenn Kinder mit ihrer eigenen Familie dort ebenfalls einziehen und deshalb Investitionen in die Immobilie tätigen möchten. Nach § 311b Abs. 1 BGB ist der Übergabevertrag einer Immobilie zwingend notariell zu beurkunden. Der die Nachfolgeplanung begleitende Rechtsanwalt wird mit dem Mandanten den aus rechtlicher und steuerlicher Sicht notwendigen Inhalt des Übergabevertrags besprechen und einem Notar einen konkreten Auftrag mit dem festgelegten Inhalt erteilen. Erfahren Sie unter 1.7.2 welche Themenbereiche vom Übergabevertrag umfasst sein sollten. Klicken Sie hier.
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Das Ehepaar Wörner ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. In je hälftigem Eigentum steht ein Mietshaus (Wert 2,7Mio. €) und das von ihnen bewohnte Einfamilienhaus. Die Eheleute verfügen über einiges an Sparvermögen und eine auskömmliche Rente. Auf die Mieteinnahmen sind sie finanziell nicht angewiesen. Da das Ehepaar nur eine Tochter, Sabine, hat, möchten sie ihr gesamtes Vermögen möglichst steuergünstig auf Sabine übertragen. Sabine ist verheiratet. Das Verhältnis der Eheleute Wörner zu ihrem Schwiegersohn ist nicht das Beste. Keinesfalls möchten sie, dass Sabine das erhaltene Mietshaus auf Norbert übertragen oder vererben kann. Lesen Sie, wie der Übergabevertrag als Instrument in der Praxis aussehen kann. Klicken Sie hier.
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Das Urteil des BFH beschäftigt sich mit der strittigen Frage, in welchem Umfang geleistete lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen einer Grundstücksübertragung zu berücksichtigen sind. Ein aufgrund seiner hohen Praxisbedeutung äußerst lesenswertes Urteil! Klicken Sie hier.
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