Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung 2016/679). Das neue europaweit einheitliche Datenschutzrecht bringt auch für die rechtsberatenden Kanzleien eine ganze Reihe von Änderungen mit sich.
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Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist die Schaffung eines weitgehend einheitlichen Datenschutzrechts innerhalb der EU. Es stärkt vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten der Betroffenen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf nationaler Ebene lassen die EU-weiten Vorgaben nur wenig Gestaltungsspielraum.
Wesentliche Elemente des bisherigen BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes), wie beispielsweise die Grundsätze der Datenverarbeitung, stellen auch den Kern der DSGVO dar. Die Datenschutzgrundverordnung muss vor allem im Zusammenspiel mit dem novellierten BDSG angewendet werden.
DSGVO für Rechtsanwälte: Was ist jetzt zu tun?
Als Berufsgeheimnisträger sind gerade Rechtsanwälte besonders gefordert, auf die Einhaltung von datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben zu achten.
Die einzelnen Themen im Datenschutzmanagement reichen vom datenschutzkonformen Internetauftritt über die Kontrolle der Dienstleister, die Beschreibung und Bewertung sämtlicher datenschutzrelevanter Prozesse in der Anwaltskanzlei bis hin zur Sensibilisierung der Mitarbeiter.
Panik sollte jedoch noch nicht aufkommen: Wir unterstützen Sie auf dieser Themenseite mit aktuellen Fachbeiträgen und kostenlosen Downloads dabei, Ihre eigene Kanzlei in allen Bereichen nach den Grundsätzen der DSGVO aufzustellen. Hinter den Inhalten dieser Seite stehen die anerkannten Datenschutzexperten Christian Sitter und Christian Solmecke, die das Thema Datenschutz auch nach Umsetzung der DSGVO für Sie im Blick behalten.
So sind 2018 und 2019 zum Beispiel die ersten Entscheidungen rund um die DSGVO ergangen – welche Schlüsse aus der Rechtsprechung zu ziehen sind, zeigen wir Ihnen in unserem aktuellen Spezialreport „DSGVO-Abmahnung? So wehren Sie sich“.
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