Eltern haben ein sehr großes Interesse daran, ihren Nachlass so zu planen, dass ihre Kinder bestmöglich von dem erwirtschafteten Vermögen profitieren können. Nicht selten jedoch ist dabei das Verhältnis der Eltern untereinander nicht unbedingt von Harmonie und Eintracht geprägt. Selbiges kann auch für das Verhältnis der betroffenen Kinder zu ihren Eltern gelten, aber auch im Verhältnis des Erblassers zu den Eltern.
Damit ergeben sich divergierende Ansichten darüber, wie mit dem Erbe umzugehen ist. Da Eltern grundsätzlich bis zu Volljährigkeit über das Erbe ihres Kindes verwaltungsbefugt sind, kann sich in solchen Fällen der Wunsch auftun, ein oder sogar beide Elternteile von dieser Befugnis zu entbinden. Hier ist Ihre anwaltliche Expertise in der Beratung und möglicherweise gerichtlichen Durchsetzung gefragt. Erfahren Sie daher in diesem Beitrag alles, was Sie zum Thema wissen müssen!
Die elterliche Sorge umfasst nach § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB u.a. die Vermögenssorge. Die Eltern verwalten für das minderjährige Kind dasjenige Vermögen, dass es von Todes wegen erwirbt. Dies kann eine Erbschaft sein, ein Vermächtnis ebenso wie ein Pflichtteilsanspruch. Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag alles über die Verwaltungsbefugnis der Eltern für das Erbe ihres Kindes und in welchen Fällen eine gewünschte Abweichung von der gesetzlichen Regelung angezeigt sein kann. Klicken Sie hier.
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Die Ehe zwischen Hannes und Franziska Walther ist geschieden. Aus ihr sind die beiden Kinder Lara und Christian Walther hervorgegangen. Hannes Walther lebt nunmehr mit Kerstin Berg zusammen, die aus einer früheren Beziehung ihren Sohn Simon Berg in die nichteheliche Lebensgemeinschaft mitbringt. Bevor Hannes Walther sich entscheidet, wen er zu seinem Erben bestimmt, möchte er sich über die Konsequenzen der verschiedenen Möglichkeiten informieren. Erfahren Sie anhand dieser anschaulichen Mandatssituation, wie Hannes W. die Verwaltungsbefugnis von Franziska W. abwenden kann. Klicken Sie hier.
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Dieses aktuelle Urteil beschäftigt sich mit der klassischen Konfliktsituation zweier getrennter Eltern, die einen unterschiedlichen Umgang für die Verwaltung des Erbanteils ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder wünschen. Erfahren Sie, wie in solchen Situationen argumentiert werden kann und wie demnach eine mögliche Strategie für Ihre Mandanten aussehen könnte. Ein äußerst lesenswertes Urteil! Klicken Sie hier.
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