Verstirbt der Ehepartner, so kommt auf den Hinterbliebenen eine Phase der tiefen Trauer zu. Leider stehen aber zugleich viele wichtige Entscheidungen an, um den Nachlass, bzw. das gemeinsame Vermögen bestmöglich zu verwalten.
Eine davon kann die Frage der Hinterbliebenenrente / Witwenrente sein. Ihre Voraussetzungen und genaueren Umstände sind den Betroffenen meist unbekannt und erfordern daher Ihre zielgerichtete und kompetente anwaltliche Beratung. Häufig wird über den Anspruch der Hinterbliebenenrente auch gestritten - vor allem bei der Betriebsrente.
Auf diesen Seiten erhalten Sie deshalb alle notwendigen Informationen rund um die Hinterbliebenenrente und damit das Rüstzeug, um Ihre Mandanten bestmöglich zu unterstützen. Lesen Sie jetzt weiter.
Nach dem Tod des Ehegatten oder des früheren Ehegatten kann nach Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit eine Witwen-/Witwerrente als Hinterbliebenenrente gewährt werden. Diese Rente wird entweder als "kleine" Witwen-/Witwerrente oder als "große" Witwen-/Witwerrente einkommensabhängig gewährt. Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag unter 1.6.9 alles über die Anspruchsvoraussetzungen der Witwenrente und wie diese zu berechnen ist. Klicken Sie hier.
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In der betriebsrentenrechtlichen Praxis spielte die Witwenrente in der Vergangenheit eine untergeordnete Rolle. Durch das veränderte Sozialverhalten und die Mortalität vieler Ehepartner ist die Witwenrente zu einem aktuellen Thema der betriebsrentenrechtlichen Praxis geworden. Die Sachlage hat sich auch dadurch geändert, dass es mehr Scheidungen als früher gibt, Eheleute die gemeinsame Wohnung verlassen und getrennt leben, Ehepartner vorzeitig versterben und der Versorgungsberechtigte eine neue Ehefrau benennen möchte. Zudem haben Arbeitgeber in Versorgungsordnungen Anrechnungsklauseln für die Einkünfte der Witwen geschaffen, um diese Renten zu kürzen. Bereiten Sie sich mit diesem Fachbeitrag unter 2.2.3 optimal auf die Beratung Ihrer Mandanten im Kontext der heutigen Zeit vor. Klicken Sie hier!
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Viele Versorgungsordnungen sehen Witwenrenten vor. Der Arbeitgeber ist jedoch berechtigt, in bestimmten Fällen diese zu verweigern mit sogenannten Klauseln. Im konkreten Fall ist immer zu prüfen, ob diese Einwände aus den Klauseln greifen. Diese anschauliche Mandatssituation greift beispielhaft einen solchen Fall einer Pensionsordnung auf und legt dar, wie Sie in der Praxis vorgehen können! Außerdem finden Sie unsere Mustervorlage für eine Klage auf Zahlung der Witwenrente. Klicken Sie hier.
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Dieses äußerst lesenswerte Urteil des BAG beschäftigt sich mit der Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ramen einer Versorgungsordnung. Im Besonderen wird diskutiert, ob Klauseln, die den Leistungsausschluss für eine Hinterbliebenenversorgung an den Leistungsbezug ab einem konkret bestimmten Altersabschnitt der Versorgungsberechtigten zwischen der Vollendung des 50. und der Vollendung des 65. Lebensjahres knüpfen, eine ungerechtfertigte Benachteiligung in Form der Altersdiskriminierung darstellen. Klicken Sie hier.
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