Häufig kann eine Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG zum Erhalt der Wertgleichheit wegen Inflation Gegenstand des seniorenrechtlichen Mandats sein. Betroffene benötigen bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rentenanpassung meist anwaltliche Unterstützung.
Verschaffen Sie sich mit Hilfe unserer Fachbeiträge einen Überblick über die Modalitäten einer Rentenanpassung. Unsere anschauliche Mandatssituation begleitet Sie bei der Bearbeitung Ihres Mandats und hilft Ihnen bei der richtigen Herangehensweise. Zudem unterstützen Sie dabei unsere Mustervorlagen für eine Klage auf Rentenanpassung. Lesen sie auch das bedeutsame Urteil zum Prüfungsmaßstab der Betriebsrentenanpassung des Bundesarbeitsgerichts. Ein Muss für das seniorenrechtliche Mandat!
§ 16 BetrAVG ist entstanden aus der Rechtsprechung des BAG. Sie dient dem Erhalt der Wertgleichheit aller zugesagten Renten, die durch Inflation nach Rentenbeginn entwertet werden könnten. Die gesetzliche Anpassung ist also keine nachträgliche Erhöhung der Rente vor, sondern dient lediglich dem Erhalt der Wertigkeit der zugesagten Rente nach Rentenbeginn. Davon zu unterscheiden sind vertragliche Anpassungsklauseln. Darin kann im Einzelfall vereinbart sein, dass die zu zahlende Rente jährlich um 1 %-3 % erhöht wird. Der Rentner kann also den Arbeitgeber auf die nachträgliche Erhöhung verklagen, wenn er die zugesagte Anpassung nicht durchführt. Im Gegensatz dazu enthält § 16 BetrAVG keine direkte Verpflichtung des Arbeitgebers, die Rente anzupassen. Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag alles über die Modalitäten der Rentenanpassung. Den Unterschied zwischen nachholender und nachträglicher Anpassung, sowie welche Einwände der Arbeitgeber einer Rentenanpassung möglicherweise entgegenhalten kann.
Mehr erfahren
Oft wünschen Betroffene eine Rentenanpassung wegen Inflationsverlust. Die Rentenanpassung kann sich indes aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben oder aus dem Gesetz. Dabei sieht § 16 BetrAVG jedoch keine direkte Verpflichtung des Arbeitgebers vor, die Rente anzupassen. § 16 BetrAVG dient lediglich dem Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwischen Betriebsrentner und Arbeitgeber. Bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Rentenanpassung in diesem Spannungsfeld hilft das folgende anschauliche Fallbeispiel.
Mehr erfahren
Hier finden Sie unsere Mustervorlage für eine Klage auf Betriebsrentenanpassung. Erleichtern und beschleunigen Sie die Betreuung Ihrer Mandanten!
Mehr erfahren
Alternativ finden Sie hier unsere Mustervorlage für eine Klage auf Anpassung der Altersrente.
Mehr erfahren
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts beschäftigt sich mit den Anforderungen an eine Rentenanpassung. Behandelt werden insbesondere die Verhältnismäßigkeit einer Rentenanpassung durch den Arbeitgeber in einem dreijährigen Rhythmus und die damit einhergehende Bündelung der individuellen Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin. Zudem wird die für eine Rentenanpassung bedeutsame Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers und die dahingehende Darlegungs- und Beweislast thematisiert. Ein äußerst lesenwertes Urteil in Bezug auf die Rentenanpassung!
Mehr erfahren