Der Gewerbemietvertrag: Alle Informationen für Sie auf einer Seite!

Vermieter, welche Räume für gewerbliche Zwecke vermieten wollen, müssen mit ihren Mietern Gewerbemitverträge aufsetzten. Das gleiche gilt für Mieter: Mieter müssen, wollen Sie einen Raum für gewerbliche Zwecke mieten, einen Gewerbemietvertrag abschließen. Gewerberäume unterliegen dem Gewerbemietrecht. Auf dieser Seite finden Sie alle grundlegenden Informationen, die Sie über den Gewerbemietvertrag wissen müssen!

Gesetzliche Vorschriften über die Gewerberaummiete

Die Gewerberaummiete ist trotz ihrer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung in der Systematik des Titels "Mietvertrag" im Schuldrecht des BGB mit seiner unübersichtlichen Verweisungstechnik stets stiefmütterlich behandelt worden. Daran haben die Umstellungen aufgrund der Mietrechtsreform 2001 nichts geändert. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewerberaummiete sind auf drei Komplexe verteilt. [...]

In diesem Fachbeitrag erfahren Sie, welche drei Komplexe gemeint sind und vieles mehr!

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Vertragsfreiheit im Gewerberaummietrecht

Im Gewerberaummietrecht herrscht die Vertragsfreiheit vor. Der für die Wohnraummiete typische Bestandsschutz gilt in der Gewerberaummiete nicht. Der Gewerberaummieter hat keinen Kündigungsschutz. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Mietverhältnis ist ohne Kündigungsgrund nach §§ 542 Abs. 1, 580a Abs. 2 BGB ordentlich kündbar. Auch eine Änderungskündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist zulässig. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist auch durch AGB abdingbar. [...]

Klicken Sie hier und lesen Sie diesen Fachbeitrag unbedingt bis zum Ende, um ideal informiert zu sein!

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Die Form eines Gewerbemietvertrags

Die Kündigung bedarf nicht der Schriftform. Meist sieht jedoch der Mietvertrag die Schriftform vor (§ 127 BGB). In derartigen Fällen wahrt eine Übersendung per Telefax die Form. Viele Gewerbemietverträge enthalten die Vereinbarung, dass die Kündigung durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen habe.[...]

Um mehr über die Form eines Gewerbemietbertrags zu erfahren, klicken Sie hier und lesen Sie in unserem Fachbeitrag mehr!

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Laufzeit des Gewerbemietvertrags

Nach § 542 BGB sind die Vertragspartner in der Gewerberaummiete bei der Festlegung der Mietdauer frei. Bei der Gewerbemiete wird der Vertrag meist befristet, d.h. mit bestimmtem Anfangs- und Endtermin eingegangen. [...]

In diesem Fachbeitrag informieren wir Sie über die Laufzeit eines Gewerbemietvertrags. Klicken Sie hier!

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Muster: Mieterhöhungsvereinbarungen in Gewerberaummietverträgen

Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der keinen Wohnraum, sondern Geschäftsräume zum Gegenstand hat. Bei einer Mieterhöhung für einen Gewerberaum muss einiges beachtet werden. Idealerweise enthält der Mietvertrag bereits bestimmte Klauseln. Wir haben Ihnen daher hier ein Muster zur Verfügung gestellt, welches Sie ganz einfach herunterladen können. Nutzen Sie dieses, um effizient zu arbeiten und keine Klauseln zu vergessen!

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Weitere Beiträge zum Thema Gewerbemietvertrag

Hier haben wir weitere Beiträge für Sie zu den folgenden Stichwörtern:

Die Räumungsklage in der Praxis

Die Broschüre „Räumungsklage in der Praxis“ gibt Ihnen Tipps für einen schnellen und reibungslosen Ablauf jeder Räumungsklage!

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