Befindet sich Ihr Mandant in Untersuchungshaft, so ist dies nicht nur eine Belastung für ihn, sondern behindert auch Ihre Verteidigung, da ein zeitlicher Mehraufwand durch Anträge und Anreisezeiten entstehen. Die Haftprüfung kann ein wichtiges Mittel sein, um dem entgegenzuwirken. Wann eine solche Haftprüfung Aussicht auf Erfolg hat, wie Sie am besten in einer Haftprüfung vorgehen und welche besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.
Im Haftrecht sind die §§121, 122 StPO zentrale Normen für die zeitliche Begrenzung der Untersuchungshaft und fügen besondere Beschränkungen hinzu. Der §121 StPO beschreibt die maximale Länge einer andauernden Untersuchungshaft mit 6 Monaten und nennt besondere Gründe, bei der eine solche Haft verlängert werden kann. Diese Streckung der Verwahrung des Beschuldigten in Untersuchungshaft, ohne das Beginnen des Prozesses, ist vor allem mit Hinblick auf die Grundrechte des Betroffenen auf seine Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Erfahren Sie hier, wie Sie hier als Strafverteidiger im Besonderen die Rechte Ihres Mandanten wahren können und erhalten Sie einen Überblick über die verfassungsmäßigen Grenzen einer Verwahrung mit Hinweis auf die EMRK.
Mehr erfahren
Die mündliche Haftprüfung ist ein valides Mittel, um gegen eine vollstreckte Untersuchungshaft vorzugehen, vor allem dann, wenn Sie der Meinung sind, dass der vom Gericht vorgebrachte Haftgrund nicht vorliegt. Anhand eines Praxisbeispiels wird Ihnen hier erläutert, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie eine mündliche Haftprüfung erwirken wollen und welche Hürden Ihnen dabei im Weg stehen könnten. Anbei erhalten Sie noch ein umfassendes Musterformular, welches einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Haftprüfung enthält.
Mehr erfahren
Wenn Sie nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine mündliche Haftprüfung Aussicht auf Erfolg hat, so müssen Sie diese beantragen. Nutzen Sie dafür dieses Musterformular, das für hohe Erfolgschancen bei der Antragstellung sorgt.
Mehr erfahren
Die verfassungsrechlichen Anforderungen an das Haftprüfungsverfahren sind ausschlaggebend für die richterliche Beurteilung. Vor allem das in Balance bringen von Strafverfolgungsinteresse und den Grundrechtspositionen des Betroffenen ist hierbei ausschlaggebend. Erfahren Sie hier, anhand einer Entscheidung des BVerfG, wie die Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen im Haftprüfungsverfahren am Praxisbeispiel ausgestaltet sind und wie Sie die hier vorgebrachten verfassungsrechtlichen Grenzen für Ihre Fälle nutzen.
Mehr erfahren