Ratgeber · KI in der Kanzlei · Stand: Juli 2026

KI-Agenten in der Kanzlei: Vom Chatbot zum Workflow

Bislang war der typische Umgang mit KI in der Kanzlei ein Dialog: Eine Frage stellen, eine Antwort erhalten, das Ergebnis prüfen. 2026 verschiebt sich das Bild spürbar: Statt einzelner Antworten übernehmen sogenannte KI-Agenten zunehmend ganze Arbeitsabläufe – von der Mandatsannahme über die Recherche bis zum ersten Entwurf, in einem zusammenhängenden Prozess statt in Einzelschritten.

Dieser Beitrag erklärt, was KI-Agenten von klassischen Chatbots unterscheidet, wo sie in Kanzleien heute schon sichtbar werden – und wo weiterhin menschliche Prüfung und Verantwortung gefragt sind.

Chatbot vs. Agent: der Unterschied

Ein klassischer KI-Chatbot beantwortet eine einzelne Anfrage: Man stellt eine Frage, erhält eine Antwort, und der Prozess endet dort. Ein KI-Agent geht einen Schritt weiter: Er verfolgt ein definiertes Ziel, plant die dafür nötigen Zwischenschritte selbstständig, greift dabei auf mehrere Werkzeuge oder Datenquellen zu und führt diese Schritte nacheinander aus – bis das Ziel erreicht ist oder eine menschliche Freigabe erforderlich wird.

Übertragen auf die Kanzlei heißt das: Statt "Fasse dieses Urteil zusammen" einzugeben und die Antwort zu kopieren, könnte ein Agent im Rahmen der Mandatsannahme selbstständig den Sachverhalt strukturieren, passende Normen identifizieren, eine erste Einschätzung entwerfen und diese zur Prüfung vorlegen – als zusammenhängender Ablauf statt als Einzelantwort.

Zur Einordnung

"KI-Agent" ist derzeit auch ein vielgenutzter Marketingbegriff. Nicht jedes Tool, das so beworben wird, führt tatsächlich eigenständig mehrstufige Workflows aus – manche bieten weiterhin im Kern klassische Frage-Antwort-Funktionen mit zusätzlicher Automatisierung einzelner Schritte. Ein Blick auf die konkrete Funktionsweise lohnt sich vor jeder Kaufentscheidung.

Der Trend 2026: Agentische KI wird in Kanzlei-Workflows eingebettet

Branchenbeobachtungen zu Legal Tech beschreiben für 2026 einen Wandel weg von isolierten Einzeltools hin zu strukturierten Gesamtprozessen: KI-Module agieren zunehmend direkt innerhalb bestehender Kanzleisoftware und übernehmen klar abgegrenzte Aufgaben eigenständig – etwa die Fristenüberwachung, Vertragsprüfung oder Aktenvorbereitung. Der Unterschied zu vorherigen KI-Generationen liegt darin, dass nicht mehr nur unterstützend recherchiert oder zusammengefasst wird, sondern dass zusammenhängende Abläufe end-to-end abgebildet werden.

Am Markt sichtbare Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Anbieter agentenbasierte Elemente heute schon einsetzen. Die Aufzählung ist keine Bewertung oder Empfehlung, sondern eine Orientierung, wonach Sie beim eigenen Marktüberblick Ausschau halten können:

  • Mandatsannahme & Vorqualifizierung: Tools wie JUPUS sind darauf ausgelegt, eingehende Anfragen frühzeitig zu strukturieren und den Aufwand im ersten Mandantenkontakt zu reduzieren.
  • Case-Management mit Workflow-Automatisierung: Plattformen wie JUNE verbinden generative KI mit agentenbasierten Abläufen, um Informationen aus Dokumenten zu extrahieren, Aufgaben zuzuweisen und Fristen zu überwachen.
  • Recherche und Dokumentenarbeit im Workflow eingebettet: Nach der Übernahme durch Wolters Kluwer wird Libra zunehmend in die Kanzleimanagementsoftware Kleos integriert, um Recherche, Analyse und laufende Kanzleiarbeit enger zu verzahnen. Auch BEAMON AI positioniert sich mit erweiterbaren Workflows zur Automatisierung wiederkehrender Routineaufgaben.

Was bleibt Aufgabe des Menschen?

Je mehr Zwischenschritte eine KI eigenständig ausführt, desto wichtiger wird die Kontrolle am Ende der Kette. Für den Kanzleialltag gilt weiterhin:

  • Ein Agent kann einen mehrstufigen Prozess vorbereiten – die inhaltliche Freigabe bleibt Aufgabe eines Berufsträgers
  • Je autonomer ein System arbeitet, desto wichtiger ist eine nachvollziehbare Dokumentation der einzelnen Schritte
  • Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gelten unabhängig davon, ob eine KI einzeln antwortet oder einen ganzen Workflow ausführt

Wichtig

Ein KI-Agent, der mehrere Schritte selbstständig ausführt, verändert nicht die rechtliche Verantwortlichkeit: Für das Ergebnis haftet weiterhin die Kanzlei bzw. der Berufsträger, der es freigibt – unabhängig davon, wie viele Zwischenschritte die KI eigenständig durchlaufen hat.

Einstieg: lieber schrittweise als auf einmal

Ein vollständiger, autonom arbeitender Kanzlei-Workflow lässt sich selten von heute auf morgen einführen. Ein schrittweiser Einstieg – etwa zunächst bei der Recherche, dann bei Entwürfen, erst danach bei mehrstufigen Workflows – ermöglicht es, Vertrauen in die Ergebnisse aufzubauen und Kontrollpunkte gezielt dort zu setzen, wo sie gebraucht werden.

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Alle Grundlagen zu KI in der Kanzlei – Tools, Einsatzgebiete, Compliance – im Überblick.

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Häufige Fragen zu KI-Agenten in der Kanzlei

Was unterscheidet einen KI-Agenten von einem Chatbot?

Ein Chatbot beantwortet einzelne Anfragen. Ein KI-Agent verfolgt ein Ziel, plant dafür mehrere Zwischenschritte selbstständig und führt sie nacheinander aus – etwa Recherche, Entwurf und Zusammenfassung als zusammenhängenden Ablauf statt als Einzelantworten.

Ändert sich durch KI-Agenten die anwaltliche Haftung?

Nein. Unabhängig davon, wie viele Schritte eine KI eigenständig ausführt, bleibt die inhaltliche Prüfung und Freigabe Aufgabe eines Berufsträgers, der auch weiterhin für das Ergebnis verantwortlich ist.

Gelten für KI-Agenten andere Regeln als für einfache Chatbots?

Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO und die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten unabhängig von der Komplexität des eingesetzten Systems. Ob ein konkretes agentenbasiertes System zusätzlich als Hochrisiko-KI-System einzustufen ist, hängt vom jeweiligen Einsatzzweck ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Sollte meine Kanzlei gleich einen vollständigen KI-Workflow einführen?

Ein schrittweiser Einstieg ist in der Regel sinnvoller: zunächst bei klar abgegrenzten Aufgaben wie Recherche oder Entwurfserstellung, erst danach bei komplexeren, mehrstufigen Abläufen.

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