Kinderrechte im Grundgesetz: Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Kinder in Deutschland sind ebenso wie Erwachsene Träger und Trägerinnen der Grundrechte. Aufgrund ihrer besonderen Verletzlichkeit sind sie im Gegensatz zu Erwachsenen jedoch besonders schutzbedürftig, was in der Verfassung aber noch nicht wörtlich berücksichtigt wird.

So soll die Bedeutung von Kindern und ihren Rechten im Gesetzestext deutlicher hervorgehoben werden. Zu diesem Zweck startete die Bundesregierung mit einer Gesetzesinitiative vom 19. Januar 2021 einen neuen Versuch, Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz zu integrieren.

Um auf den Gesetzesentwurf oder eine Stellungnahme des Bundestages desselben zuzugreifen, klicken Sie auf den entsprechenden Link:

(pdf) Aktueller Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte (Gesetzesentwurf der Bundesregierung)

(pdf) Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz: Fragen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19. Januar 2021 (Ausarbeitung des Bundestags)

Verankerung von Kinderrechten im GG: Hintergrund des aktuellen Gesetzesentwurfs

Der aktuelle Gesetzesentwurf konnte sich bis heute nicht durchsetzen. Dabei hatte die GroKo aus SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 eine wörtliche Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung explizit in Aussicht gestellt. Und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wurden die Diskussionen lauter.

Der aktuelle Versuch einer Integration von Kinderrechten ins Grundgesetz hat also einen langen Vorlauf. Die Grundlage stellt die Empfehlung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe dar, der wiederum eine Einigung auf einen endgültigen Regelungstext durch eine vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe vom 12.1.2021 zugrunde liegt.

Fragliche Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte ihre Arbeit bereits vor drei Jahren aufgenommen. Der aktuelle Entwurf zur ausdrücklichen Verankerung von Kinderrechten im GG Hauptziel des aktuellen Gesetzesentwurfs besteht in dem Vorhaben, den Art. 6 Abs. 2 GG um die Grundbestimmungen der VN-Kinderrechtskonvention zu erweitern.

Der bisherige Wortlaut „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ sollte dazu um folgende Formulierung ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen.

Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ Zuzüglich zu dieser Ergänzung sollen das sog. Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes im Grundgesetzestext betont und damit die besondere Rechtstellung von Kindern und Familien unterstrichen werden.

Dabei sollen die Rechte derjenigen, die nicht Teil einer Eltern-Kind-Beziehung sind jedoch nicht in den Schatten gestellt werden. Trotz der expliziten Hervorhebung der besonderen Bedeutung von Kindern und Familien gilt der allgemeine Gleichheitssatz als Grundlage der Verfassung mit unverändertem Gewicht.

Die Bundesregierung betont im aktuellen Gesetzesentwurf außerdem die besondere Berücksichtigung der Tatsache, dass Kinder sich stets in einem Zustand der Persönlichkeitsentwicklung befänden und so besonders schutzbedürftig seien. Dies träfe beispielsweise das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung.

Dazu bräuchten Kinder andersartige Hilfen als Erwachsene, um zu einer eigenständigen Persönlichkeit im Sinne des "Menschenbilde(s) des Grundgesetzes" heranzuwachsen.

Warum der aktuelle Gesetzesentwurf einer Verankerung von Kinderrechten im GG scheiterte

Die endgültige Verabschiedung des Entwurf scheiterte aufgrund von Uneinigkeit, sowohl zwischen den Koalitionsparteien SPD und CDU/CSU untereinander, als auch aufgrund von Diskrepanzen mit der Opposition. Letzteres hatte zur Folge, dass eine für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag nie zustande kam.

Auch im Bundesrat blieb diese aus. Damit gilt das Projekt zumindest für die aktuelle Legislaturperiode offiziell als gescheitert. Grüne und Linke bemängelten, die Ausführungen des Gesetzesentwurfs haben ein zu geringes Gewicht beispielsweise in der kindereigenen Entscheidungsmacht.

Sie forderten eine Verschärfung der Formulierungen. Die Union sprach sich gegen die genannten Verschärfungen aus. Grund dafür war die Sorge vor einer Schwächung der Staatsgewalt in Kindeswohl-Fragen.

So wurden außerdem Stimmen laut, die sich bestimmt gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aussprachen. Als Hauptgrund wurde die Befürchtung eines überladenen Gesetzestextes genannt. Hinzu kommt ein Ansatz der FDP, die die Rechte von Kindern durch den bestehenden Gesetzestext bereits als ausreichend gesichert betrachtet. (Dennoch möchte sich die FDP nicht als Gegner einer Aufnahme von Kinderrechten in den Grundgesetzestext verstanden sehen.)

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