Eine der bedeutendsten Maßnahmen im Mietrecht ist die Kündigung des Mietverhältnisses. Die Kündigung kann entweder von der Mieterseite oder von der Vermieterseite ausgesprochen werden und ist an komplexe gesetzliche Vorgaben gebunden. Insbesondere die unabdingbaren Kündigungsschutzvorschriften sind von Bedeutung. Insgesamt spielen Fristen, Gründe und Formen der Kündigung eine entscheidende Rolle. Im Folgenden haben wir für Sie einige wesentliche Aspekte rund um das Thema "Kündigung im Mietrecht" zusammengestellt. Damit sind Sie stets bestens informiert!
Im Zusammenhang mit Mängeln der Mietsache können dem Mieter die fristlosen Kündigungsrechte gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (fehlerhafte Gebrauchsgewähr) und § 569 Abs. 1 (Gesundheitsgefahr) zustehen. Wann eine Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs vorliegt und welche Voraussetzungen an das Vorliegen einer Gesundheitsgefährdung geknüpft sind, erfahren Sie hier.
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Zwar ist ein schuldhaftes Handeln nicht notwendige Voraussetzung für eine fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 1 BGB), das Verschulden stellt jedoch einen Abwägungsfaktor bei der Frage der Unzumutbarkeit dar. Jedenfalls erforderlich ist jedoch ein Abhilfeverlangen oder eine Abmahnung. Auch eine Begründung der Kündigung ist nach § 569 Abs. 4 BGB Wirksamkeitsvoraussetzung. Alles, was Sie als Anwalt über die gemeinsamen Voraussetzungen für fristlose Kündigungen wissen sollten, erfahren Sie hier!
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Die Kündigungsschutzrechte des Mieters nach § 573 Abs. 1-3 BGB können nicht zu seinem Nachteil abbedungen werden (§ 573 Abs. 4 BGB). Nach § 573 Abs. 4 BGB sind jedoch nur solche Vereinbarungen unwirksam, die zum Nachteil des Mieters abweichen. Während ein Verzicht des Vermieters auf sein ordentliches Kündigungsrecht ohne weiteres möglich ist, gelten für einen Verzicht des Mieters besondere Voraussetzungen. Der Vermieter kann das Mietverhältnis nur durch Kündigung beenden. Eine Umgehung der unabdingbaren Kündigungsschutzvorschriften soll dadurch vermieden werden. Hier finden Sie alle Informationen zu vertraglichen Beschränkungen des Kündigungsrechts und des Kündigungsschutzes.
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Wir stellen Ihnen praxisrelevante Muster zur Verfügung, damit Sie in der Mandatsbetreuung wertvolle Zeit sparen können.
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