Lebensversicherung in der Rechtsberatung - Sind Sie als Anwalt / Anwältin gut aufgestellt?

Versicherungsverträge, die für den Todesfall eine Versicherungsleistung vorsehen, haben mitunter erhebliche Auswirkungen auf Erb- und Pflichtteilsansprüche. Die Lebensversicherung stellt dabei ein beliebtes Instrument im Rahmen der Nachlassplanung dar. 

Lebensversicherungen gibt es außerdem in vielen Erscheinungsformen. Häufig werden sie als kapitalbildende Lebensversicherung mit oder ohne Rentenwahlrecht abgeschlossen. Die konkrete Ausgestaltung des Versicherungsvertrags ist dabei maßgeblich für die Auswirkungen auf den Nachlass. Stehen Sie Ihren Mandanten beim Abschließen ihrer Versicherungsverträge zur Seite - wir unterstützen Sie mit den Informationen auf diesen Seiten.

Fachbeitrag: Einsetzung eines Bezugsberechtigten im Todesfall

In der Konstellation einer Einsetzung eines Bezugsberechtigten im Todesfall sind nach § 159 VVG neben der Versicherungsgesellschaft drei weitere Personen am Vertragsverhältnis beteiligt, nämlich der Versicherungsnehmer, die versicherte Person und der Bezugsberechtigte. Lesen Sie in diesem Fachbeitrag, wer welche Rechte, Pflichten und Risiken innerhalb einer solchen Konstellation trägt. Aber auch, wie eine namentliche Nennung des Bezugsberechtigten unterbleiben kann und wann ein Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328, 330, 331 BGB) vorliegt. Klicken Sie hier.

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Fachbeitrag: Steuerliche Aspekte von Lebensversicherungen

Wie auch bei allen Instrumenten innerhalb der Nachlassplanung sind bei einer Lebensversicherung die steuerlichen Aspekte unbedingt im Auge zu behalten. Dieser Fachbeitrag erläutert die Konsequenzen der Lebensversicherung für die Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungsteuer. Frischen Sie Ihr Fachwissen mit diesem Beitrag auf! Denn der steuerliche und damit finanzielle Aspekt ist für die allermeisten Mandanten von herausragender Bedeutung. Klicken Sie hier.

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Fachbeitrag: Taktik in der Beratung

Sehr häufig soll die finanzielle Absicherung des Ehepartners gerade beim Ableben des Hauptverdieners durch Abschluss einer Lebensversicherung erreicht werden, in der der Ehepartner als Bezugsberechtigter eingesetzt ist. Auch wenn der Überlebende schnell und unkompliziert als Bezugsberechtigter von der Versicherungsgesellschaft ohne Nachweis seiner Erbenstellung die Versicherungsleistung erhält, unterliegt sie doch oft der Pflichtteilsergänzung. Lesen Sie, wie diese unliebsame Rechtsfolge vermieden werden kann. Klicken Sie hier.

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Mustervorlage: Checkliste Mandantenfragebogen

Hier finden Sie unseren Mandatenfragebogen in Form einer Checkliste, besonders geeignet für Ihre Mandate im Seniorenrecht. Klicken Sie hier.

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Urteil FG Köln 2018: Besteuerungszeitpunkt und -Umfang einer depotgebundenen Lebensversicherung mit Term-Fix-Klausel i.R.d. Erbschaftsteuer

Das Urteil des FG Köln beschäftigt sich mit der Frage, ob die Lebensversicherung womöglich im Einzelfall nicht als Teil der Erbmasse anzusehen sein könnte. Im Anschluss daran wird dargelegt, welche Kriterien für die Beurteilung des Besteuerungsumfangs heranzuziehen sind und welcher Zeitpunkt dabei maßgeblich sein soll. Ein lesenswertes Urteil zum Thema! Klicken Sie hier.

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