Die Nachlasspflegschaft beantragen in der anwaltlichen Praxis: So gehen Sie vor!

Die Anordnung der Nachlasspflegschaft erfolgt durch Beschluss (§ 38 FamFG) und unterliegt damit der befristeten Beschwerde des Erben (§§ 58, 59 FamFG); sie ist aufzuheben, wenn der Erbe ermittelt ist oder kein Fürsorgebedürfnis, etwa wegen Hinterlegung des Nachlasses, mehr besteht (§ 1919 BGB). Mit der Aufhebung endet auch das Amt des Nachlasspflegers.

Unsere Fälle mit Lösungen zeigen Ihnen, wie Sie in der Praxis Mandate meistern, die die Nachlasspflegschaft betreffen! Passende Muster zur Erleichterung Ihres Vorgehens sind enthalten, zum Beispiel erhalten Sie Musterformulierungen, mit denen Sie die Nachlasspflegschaft beantragen.

So leiten Sie für den Gläubiger die Prozesspflegschaft ein! (Fall mit Lösung)

Der Vermieter hatte noch zu Lebzeiten ein gerichtliches Verfahren gegen den Erblasser wegen der noch offenen Mieten und Renovierungskosten angestrengt, das bereits rechtshängig ist. Der Betreuer hat den Tod des Erblassers bei Gericht angezeigt, woraufhin das Gericht das Verfahren gem. § 246 Abs. 1 ZPO ausgesetzt hat. Der Vermieter fragt an, welche Maßnahmen er zur Fortführung des Nachlasses und Sicherung seines Anspruchs treffen kann.

Hier finden Sie die Lösung inklusive Muster, mit dem Sie die Einleitung der Prozesspflegschaft beantragen.

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Was bei der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach dem Tod des Mieters zu beachten ist! (Fall mit Lösung)

Der Erblasser ist in seiner Wohnung verstorben. Der Nachlass wird von der Polizei gesichert. Ein Testament wird nicht vorgefunden. Laut Auskunft einer Nachbarin soll der Erblasser einen nichtehelichen Sohn haben. Die nachlassgerichtlichen Ermittlungen zu dem Sohn dauern an, die Erbfolge ist damit ungewiss. Der Vermieter der Wohnung des Erblassers möchte schnellstmöglich die Wohnung ordnungsgemäß (d.h. möglichst geräumt und renoviert) übernehmen. Was kann er tun?

In der Lösung sind die besten Praxistipps sowie ein Antrag auf Einleitung einer Nachlasspflegschaft wegen Wohnungskündigung und Abwicklung des Mietverhältnisses enthalten.

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Verzögerungen bei der Erteilung des Erbscheins? So sichern Sie den Nachlass zwischenzeitlich durch Anordnung der Nachlasspflegschaft (Fall mit Lösung)

Der in Ostpreußen geborene Erblasser ist in München, seinem letzten Wohnsitz, verstorben. Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen. Als möglicher gesetzlicher Erbe kommt dessen Großcousin in Betracht, der beabsichtigt, die Erbschaft anzunehmen. Aufgrund der für den Erbscheinantrag aus dem ehemaligen Ostpreußen (heute: Polen bzw. Russland) zu beschaffenden Personenstandsurkunden werden sich die Beantragung des Erbscheins und damit dessen Erteilung erheblich verzögern, so dass der potentielle Erbe nicht in der Lage ist, sich gegenüber Dritten zu legitimieren.Die langjährige Haushälterin des Erblassers ist noch im Besitz der Wohnungsschlüssel, deren Herausgabe sie verweigert. Der Großcousin ist in Sorge, dass die Haushälterin bis zur Beschaffung der Urkunden und Erteilung des Erbscheins wichtige Unterlagen bzw. Wertnachlass aus der Wohnung an sich nimmt und der Nachlassmasse entzieht. Er fragt an, wie er den Nachlass vor dem Zugriff der Haushälterin sichern kann.

Als Sicherungsmittel kommt unter anderem die Anordnung der Nachlasspflegschaft in Betracht. Die Lösungsskizze zeigt die beste Vorgehensweise auf.

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Testament spurlos verschwunden? Beantragen Sie die Nachlasspflegschaft, um im Bankschließfach zu suchen! (Fall mit Lösung)

Die Haushälterin behauptet, der Erblasser habe ihr wiederholt versichert, ein Testament zu ihren Gunsten hinterlassen zu haben. Sie behauptet, dass sich das Testament noch in der Wohnung des Erblassers bzw. in dessen Bankschließfach befinden muss.

In einem solchen Fall sollten Sie aus Kostengründen die Nachlasspflegschaft auf einen bestimmten Aufgabenkreis beschränken - wie Sie dazu vorgehen und was Sie im Übrigen beachten müssen, erklärt die Lösung!

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An diese Ansprüche müssen Sie nach der Aufhebung der Nachlasspflegschaft denken! (Fall mit Lösung)

Der kinderlose, vermögende Erblasser ist verstorben, ohne ein Testament errichtet zu haben. Zur Sicherung des Nachlasses wurde eine Nachlasspflegschaft angeordnet und Rechtsanwalt R zum Nachlasspfleger bestellt. Im Rahmen der Erbenermittlung kann R zwei Großneffen des Erblassers ermitteln, die er von dem möglichen Erbfall in Kenntnis setzt.

Nach Beschaffung der erforderlichen Personenstandsurkunden können die Großneffen schließlich die Erteilung eines Erbscheins/Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) erwirken. Sie setzen sich mit dem Nachlassgericht wegen der Übernahme des Nachlasses in Verbindung. Das Nachlassgericht teilt mit, dass die Pflegschaft zwischenzeitlich aufgehoben wurde, und verweist an den Nachlasspfleger. Die Erben fragen an, wie sie sich nun verhalten sollen und an ihr Erbe kommen.
In der Lösung finden Sie auch ein Musterschreiben an den Nachlasspfleger.

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