So setzen Sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten durch!

Wenn der Erblasser Zuwendungen an Dritte gemacht hat, können Pflichtteilsergänzungsansprüche gemäß § 2325 BGB gegen den Beschenkten bestehen. Durch den Pflichtteilsergänzungsanspruch wird verhindert, dass der Erblasser den Nachlass zu Lasten der Pflichtteilsberechtigten aushöhlt. Hier finden Sie mehre Fälle mit Lösungen, die Ihnen zeigen, wie Sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten erfolgreich durchsetzen, und welche anderen Lösungswege für Ihren Mandanten in Betracht zu ziehen sind.

Erbrecht für Anwälte: Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2325 BGB (Einführung)

Der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein selbständiger, außerordentlicher Pflichtteilsanspruch. Er kann unabhängig vom Pflichtteilsanspruch entstehen (BGH, NJW 1988, 1667). Mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch soll der Pflichtteilsberechtigte vor "Aushöhlungsmaßnahmen" des Erblassers zu dessen Lebzeiten geschützt werden. Damit wird der gesetzgeberische Gedanke, die engsten Familienangehörigen am Nachlass des Erblassers teilhaben zu lassen, konsequent fortgeführt. Durch unentgeltliche Verfügungen des Erblassers eingetretene Nachlassminderungen werden ausgeglichen, indem beim Erbfall die Erblasserschenkungen gem. § 2325 BGB dem vorhandenen Nachlass hinzugerechnet werden.

Diese Einführung enthält alles, was ein Anwalt über den Pflichtteilsergänzungsanspruch wissen muss - auch zur Geltendmachung gegen einen Beschenkten.

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In diesen Fällen besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten! (Fall mit Lösung)

Der Mandant ist eines von drei Kindern. Es geht um den Nachlass seines im Jahr 2012 verstorbenen Vaters. Die Mutter ist vorverstorben, als der Mandant noch ein Kind war. Der Vater hat neu geheiratet. Die zweite Ehefrau (F) hat den Mandanten und seine Geschwister großgezogen und den Haushalt für den Erblasser geführt. Sie hat während der Ehe nur eine kleine eigene Altersvorsorge bilden können. Außerdem hat sie 15 Jahre lang unentgeltlich im Geschäft des Erblassers mitgearbeitet. Der Erblasser lebte mit F im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er hat sie zur Alleinerbin eingesetzt. F erhält eine monatliche Witwenrente von 3.000 Euro und eine eigene Rente von 400 Euro. Diese Rentenansprüche hatte sie bereits auch im Jahr 1995 zu erwarten. Es geht um die Würdigung verschiedener lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers. Über den Nachlass hat die F durch Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses Auskunft erteilt. Danach sind einige Zuwendungen des Erblassers festzustellen.

Hier finden Sie den vollständigen Sachverhalt mit Lösung.

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Pflichtteilsergänzung bei Zuwendungen des Erblassers - so gehen Sie vor! (Fall mit Lösung)

Die verwitwete Erblasserin hat ihre beiden Kinder enterbt und ihre Enkeltochter zur Alleinerbin eingesetzt. Die Alleinerbin hat ein notarielles Nachlassverzeichnis überreicht. Aus diesem geht hervor, dass die Erblasserin der Alleinerbin im April 2010 eine Eigentumswohnung überschrieben hat. Die Erblasserin behielt sich an dieser Wohnung ein lebenslanges unentgeltliches Nießbrauchsrecht vor. Sie war zum Zeitpunkt der Übertragung 77 Jahre alt. In dem notariellen Übertragungsvertrag wird der Wert des Nießbrauchs mit 8.000 Euro (jährlich) angegeben. Der Wert der Eigentumswohnung betrug zu diesem Zeitpunkt unstreitig 100.000 Euro. Die Erblasserin verstarb am 14.04.2013. Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls betrug 150.000 Euro.Der Sohn der Erblasserin beauftragt Sie mit der Durchsetzung seiner Pflichtteilsansprüche, dabei besteht kein Handlungsbedarf hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs. Es besteht Streit über die Frage, ob die Übertragung der Eigentumswohnung Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.
Dieser Fall mit ausführlicher Beispielrechnung zeigt Ihnen, wie Sie Pflichtteilsergänzungsansprüche bestimmen.

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Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen einen Beschenkten? So retten Sie den Familienfrieden mit einem Pflichtteilsvergleich! (Fall mit Lösung)

Der Erblasser hat seine zweite Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt. Ihr Mandant ist vom Vater enterbt und pflichtteilsberechtigt. Die Alleinerbin erfüllt fristgerecht ihre Auskunftspflicht durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Die Parteien streiten außergerichtlich über die Höhe des realen Nachlasses, über einen Pflichtteilsergänzungsanspruch zugunsten Ihres Mandanten und über die Berücksichtigung eines Eigengeschenks, welches der Mandant vom Erblasser erhalten hatte. Der Mandant möchte den Familienfrieden wieder herstellen und fragt nach den Möglichkeiten eines Vergleichs.

Dieser Fall mit Muster veranschaulicht, wie in einer solchen Konstellation ein Vergleich gelingen kann!

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Nutzen Sie dieses Muster für die Pflichtteilsergänzungsklage!

Hier finden Sie ein praktisches Muster für die Pflichtteilsergänzungsklage.

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