Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung: Was Sie beachten müssen

+++Expertentipps für die große Reform im Betreuungsrecht+++ Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz führt Sie kompetent durch die neuen rechtlichen Bestimmungen im Betreuungsrecht mit ihren Auswirkungen in der Praxis – Hier klicken und Spezialreport kostenlos downloaden.

Der Vorrang einer wirksam erteilten (Vorsorge-)Vollmacht vor einer rechtlichen Betreuung (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB), der dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen entspricht, gilt weiterhin (§ 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB-E).

§ 1820 BGB-E regelt erstmals ausdrücklich den Umgang mit einer Vorsorgevollmacht, insbesondere deren Verhältnis zur (Kontroll-)Betreuung. Da aufgrund des datenschutzrechtlich gebotenen (umständlichen) und zudem kostenpflichtigen Registrierungsverfahrens nicht alle Vorsorgevollmachten registriert werden, insbesondere bei einem häuslichen Zusammenleben der Beteiligten, wird der Besitzer einer Vollmacht verpflichtet, das Betreuungsgericht, wenn er von einem Betreuungsverfahren Kenntnis erlangt, unverzüglich zu unterrichten (§ 1820 Abs. 1 Satz 1 BGB-E).

Die Unterrichtungspflicht betrifft somit nicht nur Vorsorgevollmachten, sondern jegliche Vollmacht, gilt also auch für Bankvollmachten, die bei einem Kreditinstitut hinterlegt sind. Dem Betreuungsgericht ist auf Verlangen eine Abschrift der Vollmachtsurkunde zu übersenden (§ 1028 Abs. 1 Satz 2 BGB-E).

Allerdings hat der Gesetzgeber hier das juristische Grundlagenwissen ignoriert, dass die Ablichtung einer Vollmacht – abgesehen von der Möglichkeit einer Fälschung – keinen Nachweis über das (Weiter-)Bestehen einer Vollmacht erbringt. Insofern ist dem Betreuungsgericht ein Recht auf Vorlage des Originals, notfalls im Wege der Auslegung, einzuräumen

Expertentipps für die große Reform im Betreuungsrecht

Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz führt Sie kompetent durch die neuen rechtlichen Bestimmungen im Betreuungsrecht mit ihren Auswirkungen in der Praxis.

» Hier gratis downloaden!

Betreuungsrecht: Empfehlungen der Redaktion

Dank aller seniorenspezifischen Beratungsthemen und dem mandatsorientierten Konzept beraten Sie die Fragestellungen allumfassend und begleiten Ihre Mandanten langfristig. Ideal als Print-Online-Kombination.

198,00 € zzgl. Versand und USt

Jetzt auch als Onlineplattform für den jederzeitige Zugriff erhältlich: Alle seniorenspezifischen Beratungsthemen dank des mandatsorientierten Konzeptes allumfassend beraten und Mandanten langfristig begleiten.

19,90 € mtl. zzgl. USt