Das müssen Anwälte über das Zentrale Fahrerlaubnisregister wissen!

Im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) sind alle seit dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen anerkannten europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst. Weiter werden hier die sogenannten Dienstfahrerlaubnisse von Bundespolizei, Bundeswehr und Polizei gespeichert. Die Registerführung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters dient grundsätzlich der Speicherung von Daten, welche zur Feststellung der erteilten Fahrerlaubnisse und Führerscheine an eine Person erforderlich sind, bzw. für welche Fahrerlaubnisse eine Neuerteilung möglich ist.

Lesen Sie auf dieser Seite alles, was Sie für Ihre Verteidigungspraxis über das Zentrale Fahrerlaubnisregister wissen müssen!

Inhalt des Zentralen Fahrerlaubnisregisters

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert die in Deutschland erteilten Fahrerlaubnisse der EU-einheitlichen Klassen A bis E, bis 19.01.2013 erteilte Fahrerlaubnisse der nationalen (deutschen) Klassen M, L, S, und T und ab 19.01.2013 erteilte Fahrerlaubnisse der Klassen L und T. Lesen Sie hier weiter!

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Das Zentrale Fahrerlaubnisregister: Auskunft und Übermittlung

Bei dem Zentralen Fahrerlaubnisregister ist zwischen der Auskunft an die betroffene Person und die Datenübermittlung an Behörden und zuständige Stellen zu unterscheiden. Eine Auskunft über eigene Daten aus den Registern kann auf Antrag unentgeltlich erteilt werden. Daneben ist für gesetzlich geregelte Zwecke eine Übermittlung von Daten an Behörden möglich. Lesen Sie alles Weitere in unserem Fachbeitrag zum Zentralen Fahrerlaubnisregister!

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Löschung der eingetragenen Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister

Die Daten des Zentralen Fahrerlaubnisregisters unterliegen gewissen (datenschutzbedingten) Löschungsfristen. In unserem Praxisleitfaden lesen Sie, welche Daten unter welchen Vorausstzungen aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu löschen sind!

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Rechtsschutz gegen Eintragungen im Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Lasten Ihres Mandanten

Auch im Rahmen des Zentralen Fahrerlaubnisregisters stellt sich die Frage nach Rechtsschutzmöglichkeiten. Gehen Eintragungen im Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Lasten Ihres Mandanten, stellt sich bei zu Unrecht erfolgten Eintragungen bzw. bei zu Unrecht bestehenden Eintragungen die Frage nach möglichen Direktansprüchen auf Entfernung aus dem Register. Lesen Sie alles dazu in unserem Fachbeitrag - inklusive Erläuterungen über den Rechtsweg!

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