Familienstiftungen erfreuen sich in jüngerer Zeit immer größerer Beliebtheit als Nachfolgevehikel. Dies gilt nicht nur für die deutsche, sondern gerade auch für die liechtensteinische Familienstiftung.
Damit ist auch die liechtensteinische Familienstiftung aus dem seniorenrechtlichen Mandat nicht mehr wegzudenken. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Gründe für die Errichtung einer solchen Stiftung sprechen. Zudem gehen unsere Fachbeiträge detailliert auf die zivil- und steuerrechtlichen Hintergründe ein. Lesen Sie auch das bedeutsame Urteil zur Zurechenungsbesteuerung nach dem AStG bei einer ausländischen Familienstiftung. Machen Sie sich mit Hilfe unserer Beiträge fit für die Beratung rund um die liechtensteinische Familienstiftung!
Warum ist es gerade der Standort Liechtenstein, der Stifter in letzter Zeit verstärkt anzieht? Erfahren Sie in diesem informativen und prägnanten Fachbeitrag, welche Gründe für eine liechtensteinische Familienstiftung sprechen.
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Für die liechtensteinische Stiftung ergeben sich die wesentlichen zivilrechtlichen Grundlagen aus Art. 552 §§ 1-41 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR). Erfahren Sie anhand dieses Fachbeitrags alles Wichtige über die zivilrechtlichen Voraussetzungen der liechtensteinischen Familienstiftung und ihre Wesensmerkmale. Das Wissen darum ist Basis für eine solide Beratung zur liechtensteinischen Familienstiftung.
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Bei der Errichtung einer liechtensteinischen Familienstiftung können sich ertragsteuerliche sowie schenkungsteuerliche Folgen ergeben. Dieser Fachbeitrag bringt Ihnen alle für die liechtensteinische Familienstiftung relevanten steuerlichen Aspekte des deutschen Stiftungsrechts näher. Er dient damit als Grundlage für die Beratung zur Errichtung einer liechtensteinischen Familienstiftung.
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Auch in Bezug auf das lichtensteinische Stiftungssteuerrecht gibt es zu beachtende Besonderheiten. Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag welche dies sind.
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Das Urteil des FG Hamburg beschäftigt sich mit der Frage der Zurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz bei einer ausländischen Familienstiftung. Insbesondere wird die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entziehung der rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht nach § 15 Abs. 6 Nr. 1 AStG thematisiert. Damit ist das Urteil vor allem auch für die Errichtung einer lichtensteinischen Familienstiftung von Bedeutung.
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