Die selbständige Nebenintervention ohne Streitverkündung im Baurecht – die wichtigsten Grundlagen für Sie als Anwalt

Ein Streitbeitritt folgt regelmäßig nach einer vorangegangenen Streitverkündung. Es ist jedoch auch ein Streitbeitritt ohne Streitverkündung möglich. So eine selbständige Nebenintervention kann z.B. aufgrund von wirtschaftlichen Interessen des Streitbeitretenden am baurechtlichen Prozess erfolgen. Erfahren Sie auf dieser Seite, worin der Zweck und die Wirkung einer selbständigen Nebenintervention liegen. Zudem finden Sie hier eine praktische Checkliste für die Sachverhaltserfassung und ein zeitsparendes Schriftsatzmuster zur selbständigen Nebenintervention im Baurecht. Lesen Sie jetzt weiter!

 

Selbständige Nebenintervention ohne Streitverkündung – die Grundlagen

Worin liegt der Zweck eines Streitbeitritts ohne Streitverkündung im Baurecht? Was sind seine Wirkungen? Erhalten Sie hier auf einen Blick die wichtigsten Informationen über die selbständige Nebenintervention ohne Streitverkündung!

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Schriftsatzmuster: Nebenintervention ohne Streitverkündung

Nebenintervention

[...]

Namens und im Auftrag der Nebenintervenientin erklären wir hiermit den Streitbeitritt auf Seiten der Beklagten und werden in der mündlichen Verhandlung folgende Anträge stellen:

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten.

III. Das Urteil ist - ggf. gegen Sicherheitsleistung - vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Nebenintervenientin wird nachgelassen, eine zu leistende Sicherheit durch eine schriftliche, selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft der ...-Bank/Sparkasse/Versicherung zu erbringen.

Begründung:

I.

Zur Zulässigkeit des Streitbeitritts

Die Beklagte schloss mit der Nebenintervenientin am ... einen Vertrag zur Ausführung der Außenanlagen des Bauvorhabens ... ab.

Beweis: Vorlage des Bauvertrags vom ... - Anlage N ... -

Die Beklagte rügte mit Schreiben vom ... die in dem bezeichneten Rechtsstreit gleichermaßen strittigen Mängel hinsichtlich der Außenanlagen/Pflasterarbeiten gegenüber der Nebenintervenientin als Subunternehmerin.

[…]

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