StVO: Hier erhalten Sie einführende Infos und weiterführende Entscheidungen zur Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt den Straßenverkehr in Deutschland und enthält Vorschriften und Anweisungen, die für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich sind. Die StVO umfasst unter anderem Regelungen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Abstandsregeln, Überholvorgängen, Verkehrszeichen, Ampeln und Vorfahrtsregeln.

Auf Basis der StVO werden von den zuständigen Behörden weiterführende Regeln bestimmt, wie zum Beispiel von der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei. Diese Regeln können unter anderem Verkehrsbeschränkungen wie Tempo- oder Parkverbote, Umleitungen oder Verkehrssicherheitsmaßnahmen umfassen.

 

Bestimmungen der StVO

Die StVO (Straßenverkehrsordnung) ist das wichtigste Regelwerk für den Straßenverkehr in Deutschland. Sie enthält zahlreiche Bestimmungen, die für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich sind. Einige der wichtigsten Bestimmungen sind:

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auf bestimmten Straßenabschnitten, in bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten gilt eine Höchstgeschwindigkeit, die nicht überschritten werden darf.
  • Abstandsregelungen: Fahrzeuge müssen einen ausreichenden Abstand zu anderen Fahrzeugen einhalten, um im Falle einer Bremsung rechtzeitig zum Stehen zu kommen.
  • Überholen: Das Überholen von anderen Fahrzeugen ist nur erlaubt, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht.
  • Vorfahrtsregelungen: An Kreuzungen und Einmündungen gilt eine bestimmte Vorfahrtsregelung, die von Verkehrsschildern oder Markierungen auf der Fahrbahn angezeigt wird.
  • Verkehrsschilder: Verkehrsschilder geben Anweisungen und Hinweise für den Verkehr, die unbedingt zu beachten sind.
  • Alkohol- und Drogenkonsum: Es ist verboten, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ein Fahrzeug zu führen.
  • Handynutzung: Während der Fahrt darf das Handy nur mit einer Freisprechanlage benutzt werden.
  • Sicherheitsgurte: Fahrer und Beifahrer müssen während der Fahrt immer angeschnallt sein.

Diese Bestimmungen dienen dazu, den Straßenverkehr sicherer und geordneter zu gestalten und Unfälle zu vermeiden.

 

Änderungen der StVO

In den letzten Jahren gab es einige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Im Jahr 2020 reformierte die StVO Novelle das Verkehrsrecht umfassend. Welche Änderungen damals beschlossen wurden, erfahren Sie in auf unserer Themenseite "StVO-Novelle: Wie Sie Ihre Mandanten vor höheren Strafen schützen" - hier klicken und weiterlesen.

2021 wurde nach einigem Hin und Her schließlich auch ein neuer Bußgeldkatalog eingeführt. Auch dazu erhalten Sie bei uns einen weiterführende Informationen: Klicken Sie hier und laden Sie als PDF kostenlos die aktuellen Bußgeldtabellen herunter.

 

Strafen nach Verstoß gegen StVO

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Strafen, die bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt werden können. Die Höhe der Strafen hängt dabei von der Schwere des Verstoßes ab und reicht von einem Verwarnungsgeld bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

Einige Beispiele für Verstöße und die entsprechenden Strafen sind:

  • Überhöhte Geschwindigkeit: Verwarnungsgeld bis zu 800 Euro, Fahrverbot bis zu 3 Monaten, Punkte in Flensburg
  • Alkohol am Steuer: Geldstrafe, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, eventuell Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Geldstrafe, eventuell Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
  • Rotlichtverstoß: Verwarnungsgeld bis zu 200 Euro, Punkte in Flensburg, eventuell Fahrverbot
  • Falschparken: Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro, bei Behinderung oder Gefährdung höheres Bußgeld

Es ist wichtig zu beachten, dass bei schweren Verstößen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen können. So kann beispielsweise bei einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Im Folgenden stellen wir für Sie relevante Entscheidungen rund um das Thema StVO zusammen.

 

Autofahrer muss Vorfahrt von Radfahrer achten

Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben dann diesem gegenüber Vorfahrt. Das hat das Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 24.03.2023 (2 S 94/22) klargestellt und die Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen. 

Klicken Sie hier, um die Hintergründe der Entscheidung nachzulesen!

 

Verkehrsverstoß vor Inkrafttreten der StVO-Novelle

OLG Braunschweig: Die Straßenverkehrsordnung in der derzeitigen Fassung vom 06.03.2013 ist wirksam. Eine etwaige (Teil-)Nichtigkeit der Bußgeldkatalogverordnung hinsichtlich der neu eingeführten erweiterten Fahrverbote durch die StVO-Novelle 2020 steht der Ahndung einer vor Inkrafttreten begangenen Verkehrsverstoßes auf Grundlage der vorherigen Fassung nicht entgegen.

Klicken Sie hier, um die Hintergründe der Entscheidung zu lesen!

 

Parken auf schmalen Straßen: StVO-Norm unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof BW hat entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO teilweise unwirksam ist. Die Vorschrift verbietet auf schmalen Fahrbahnen auch das Parken gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten. Es sei unklar, was der Gesetzgeber mit einer „schmalen Fahrbahn“ meine. Die Norm sei daher zu unbestimmt und deshalb unwirksam, entschied das Gericht.

Hier erfahren Sie die wesentlichen Entscheidungsgründe hinter dem Urteil!

 

§ 10 StVO: Einfahren und Anfahren im Straßenverkehr: Rechtsprechungsübersicht zu § 10 StVO

Die Grundregel des § 10 StVO besagt, dass der fließende Verkehrgegenüber dem sich in ihn Einreihenden das Vorrecht hat. Der Ein- bzw. Anfahrende hat eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen und seine Absicht rechtzeitig unter Betätigen der Fahrtrichtungsanzeige anzukündigen.

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