Ihr Mandant erwägt eine Adoption in der Nachlassplaung? Diese Möglichkeiten haben Sie!

Die Nachlassplanung hat eine zentrale Stellung im Seniorenrecht. Besonders zu berücksichtigen ist hierbei auch eine mögliche Adoption. 

Es gilt dabei, sowohl die Anliegen der Beteiligten sorgfältig zu berücksichtigen, als auch alle für die Nachlassplanung als solche relevanten Sachverhalte richtig einzuordnen. Zukünftige steuerliche Belastungen im Rahmen der Adoption und Erbschaft sind dabei möglichst gering zu halten.

Erfahren Sie hier alles, was Sie für eine erfolgreiche Mandatsführung im Bereich der Nachlassplanung in Verbindung mit einer Adoption benötigen. Nutzen Sie auch unsere praktischen Muster-Vorlagen für die Adoption.

Änderungen des Adoptionsrechts im Rahmen der anstehenden Kindschaftsrechtsreform

Das Adoptionsrecht soll für eine Reform des Kindschaftsrechts liberalisiert werden. Die geplanten Änderungen können sich auch auf die Nachlassplanung auswirken. Im folgenden haben wir die wichtigsten Punkte der anstehenden Reform auch bezüglich der sich dadurch möglichen ergebenden Veränderungen der Nachlassplanung in Verbindung mit dem Adoptionsrecht zusammengestellt.

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Muster für den Antrag auf Volljährigenadoption

Im Adoptionsantrag selbst oder als Anhang zum Antrag sollte möglichst detailliert begründet werden, warum zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Der Antrag auf die Adoption eines Volljährigen könnte wie folgt formuliert sein.

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Verfahrensrechtliche Handhabung der Adoption

Die richtige verfahrensrechtliche Herangehensweise zur Beantragung einer Adoption ist in der Nachlassplanung ist unbedingt zu beachten. In diesem kurzen Handbuch wird erläutert, welche Fehler bei einem Antrag auf Adoption gem. § 1768 BGB unbedingt vermieden werden sollten und wie alle Beteiligten optimal für die Anhörungen im Rahmen der Nachlassplanung hinsichtlich einer Adoption vorbereitet werden können.

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Steuerrechtliche Aspekte der Adoption

Hinsichtlich einer Adoption im Rahmen der Erbnachlassfolge sind vor allem auch steuerrechtliche Aspekte von zentraler Bedeutung. Welche Steuerklassen für alle Beteiligten von Relevanz sein können, wird in diesem Beitrag behandelt.

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Das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB)

Der Grundsatz der Testierfreiheit hat zur Folge, dass der Erblasser auch nächste Angehörige enterben kann. In diesem Fall sieht das Gesetz für (Adoptiv-)Kinder, Eltern und den Ehegatten/Lebenspartner durch das Pflichtteilsrecht einen Mindestanteil am Nachlass vor. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts auch in unserer heutigen Zeit ausdrücklich festgestellt. Etwaige Pflichtteilsrechte anderer Erben sind in Bezug auf die Nachlassplanung und das anstehende Erbe bei einer Adoption von großer Wichtigkeit und sollten demnach bei einer Adoption unbedingt mitbedacht werden.

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Schenkung- und Erbschaftsteuerbelastung

Die Belastung mit Schenkung- und/oder Erbschaftsteuer ermittelt sich aus den Steuerklassen gem. § 15 ErbStG, den Freibeträgen gem. § 16 ErbStG sowie den Steuersätzen gem. § 19 ErbStG. In der Bemessungsgrundlage gibt es darüber hinaus eine Vielzahl von Freistellungen, die dem Steuerzugriff nicht unterfallen. Eine genaue Kenntnis dieser steuerlichen Belastungen ist folglich bei einer möglichen Adoption in Zusammenhang mit der Nachlassplanung unerlässlich.

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Fragebogen zu Familie und Vermögen

Dieses Dokument enthält die wichtigen Fragen rund um die Familie und das Vermögen. Im Rahmen der Nachlassplanung und Adoption kann damit vermieden werden, relevante Aspekte unberücksichtigt zu lassen.

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Das Mandat im Erbrecht

Im Rahmen des äußerst vielschichtigen Mandats im Erbrecht, bzw. der Nachlassplanung gilt es als Anwalt vieles zu berücksichtigen. Es umfasst nicht nur die anwaltliche Vertretung der am Nachlass (gerade nicht) beteiligten Personen nach Eintritt eines Erbfalls, sondern auch die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Hierunter fällt die vorausschauende Planung der Nachlassplanung, auch in Verbindung mit einer möglichen Adoption. Einen Durchblick verschafft dieser Beitrag zum Mandat im Erbrecht und der Nachlassplanung.

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