Das Berliner Testament: So unterstützen Sie Ihre Mandanten!

Unter Ehepaaren ist ein Testament in Form des sogenannten Berliner Testaments eine der beliebtesten Gestaltungsformen.
Sie versprechen sich daraus Vorteile, wie etwa eine Absicherung des überlebenden Partners oder eine einheitliche und einfache Regelung des Nachlasses.
Lesen Sie in unseren Fachbeiträgen, wie diese konkret aussehen, aber auch welche Nachteile durch ein Berliner Testament entstehen können. Zudem unterstützen Sie unsere praxisrelevanten Mandatssituationen mit Mustervorlagen und Praxistipps bei Ihren Mandaten. Erfahren Sie auf diesen Seiten alles Wissenswerte zum Berliner Testament.

Fachbeitrag: Problem des klassischen Berliner Testaments

Dieser Fachbeitrag behandelt das mögliche Übergehen des Pflichtteilsanspruchs der Kinder gem. § 2303 I BGB auf den Sozialleistungsträger. Dies ist bei der Errichtung eines Berliner Testaments unbedingt zu beachten! Lesen Sie hier alles über dieses klassische Problem des Berliner Testaments.

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Fachbeitrag: Steuerrechtliche Aspekte des Berliner Testaments

Die mit einem Berliner Testament häufig verbundene Absicht, den überlebenden Ehegatten finanziell abzusichern, kann bei sehr guten Vermögensverhältnissen der Mandanten zu einer unnötigen schenkungsteuerlichen Mehrbelastung führen. Erfahren Sie in diesem Fachbeitrag unter 2.1.3 worin diese steuerliche Mehrbelastung bestehen kann. Glänzen Sie mit einer ausgezeichneten steuerrechtlichen Expertise in der Beratung Ihrer Mandanten und zeigen ihnen den indivduell bestmöglichen Weg auf! Klicken Sie hier.

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Mandatssituation: Wir wollen, dass der Überlebende alles bekommt (Berliner Testament)

Frauke und Manfred Seifert sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie sind je hälftiger Miteigentümer des von ihnen bewohnten Hausgrundstücks (Wert: 250.000 €) und verfügen über Sparvermögen i.H.v. 100.000 €. Aus der Ehe sind die beiden Kinder Tanja und Stefan Seifert hervorgegangen. Frauke und Manfred Seifert verfassen ein handschriftliches Testament, in dem es u.a. heißt: "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Beim Tod des Letztversterbenden von uns erben unsere Kinder zu gleichen Teilen." Sie wollen jetzt wissen, ob das eine günstige Gestaltung ist, wenn Manfred verstirbt. Lesen Sie hier, wie eine solche Situation einzuschätzen ist und profitieren Sie von unseren Praxistipps und Mustervorlagen zum Berliner Testament!

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Mandatssituation: Meine Tochter soll nicht Ansprüchen der Sozialhilfebehörden ausgesetzt sein

Das Ehepaar Poltz lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie haben je hälftiges Miteigentum an ihrem mit einem Einfamilienhaus bebauten Hausgrundstück und ihr gemeinsames Sparvermögen beträgt 40.000€. Sie haben eine Berliner Testament verfasst, nach welchem die gemeinsame Tochter bei Tod des Letztversterbenden erben soll. Nach dem Tod der Ehefrau ist möchte Hr. Poltz das Haus verkaufen, ist sich aber trotz eines möglichen Verkaufserlös unsicher darüber, ob sein Vermögen im Pflegefall ausreichend für seine Versorgung ist. Er würde jedoch gerne die Tochter durch den gemeinsamen Verkaufserlös finanziell unterstützen, fürchtet aber Rückgriffsansprüche des Staates im Bedarfsfall. Lesen Sie hier, wie sich dies vermeiden ließe und finden Sie all unsere Mustervorlagen zu derartigen Fallkonstellationen!

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