Das muss jeder Anwalt über das Zentrale Testamentsregister wissen!

In der Zeit von 1970-2009 wurden bei den Standesämtern sogenannte weißen Karteikarten für nichteheliche und einzeladoptierte Kinder geführt. 2013 wurden diese in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt und dort elektronisch gespeichert. Dieses Anfang 2012 eingeführte Register regelt das Benachrichtigungswesen für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge. Zukünftig wird die Bundesnotarkammer das Nachlassgericht auf Anfrage in jedem Sterbefall über die Existenz eines nichtehelichen oder einzeladoptierten Kindes informieren. Durch das Zentrale Testamentsregister ist gesetzlich sichergestellt, dass das Nachlassgericht von allen in Frage kommenden Erben erfährt.

Alles, was ein Anwalt über das Zentrale Testamentsregister wissen muss! (Einführung)

Mit dem Gesetz zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren (BGBl I, 554) ist am 29.03.2013 eine für die Praxis des Nachlassverfahrens wichtige neue Regelung in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass die - nur in der Zeit von 1970-2009 bei den Standesämtern geführten - sogenannten weißen Karteikarten für nichteheliche und einzeladoptierte Kinder in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt und dort elektronisch gespeichert werden. Dieses Anfang 2012 eingeführte Register regelt das Benachrichtigungswesen für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge. Zukünftig wird die Bundesnotarkammer das Nachlassgericht auf Anfrage in jedem Sterbefall über die Existenz eines nichtehelichen oder einzeladoptierten Kindes informieren. Damit ist gesetzlich sichergestellt, dass das Nachlassgericht von allen in Frage kommenden Erben erfährt.

In dieser Einführung finden Sie mehr über das Ordnungssystem des Verwandtenerbrechts.

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Unauffindbares Testament? Deswegen müssen Sie an das Zentrale Testamentsregister denken! (Fall mit Lösung)

Die Haushälterin behauptet, der Erblasser habe ihr wiederholt versichert, ein Testament zu ihren Gunsten hinterlassen zu haben. Sie behauptet, dass sich das Testament noch in der Wohnung des Erblassers bzw. in dessen Bankschließfach befinden muss.

Die Falllösung enthält einen wichtigen Praxistipp zum Zentralen Testamentsregister!

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So überzeugen Sie Ihren Mandanten von den Vorteilen der amtlichen Verwahrung! (Einführung)

Sie sollten mit dem Mandanten klären, ob es im konkreten Fall die Gefahr einer Verfälschung oder Unterdrückung des Testaments nach Eintritt des Erbfalls gibt, die es als sachdienlich erscheinen lässt, dass eine als öffentliches Testament errichtete Verfügung unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht verbracht wird (§ 34 BeurkG). Weisen Sie den Mandanten auf die Möglichkeit hin, dass auch ein eigenhändiges Testament in die besondere amtliche Verwahrung verbracht und damit im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert werden kann.

Alles Weitere über formelle Gestaltungsmöglichkeiten beim Testament erfahren Sie in dieser Einführung.

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Checkliste Testament

Mit dieser Checkliste haken Sie Schritt für Schritt die relevanten Prüfpunkte bei der Testamentsgestaltung ab.

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