Zehnte Haltestelle: Abrechnung und Beendigung des außergerichtlichen Mandats

Im besten Fall hat der Versicherer auf den Protest des Anwalts reagiert und seine Einwände zurückgezogen oder im Einzelfall auf die Durchsetzung verzichtet. Dann kann der abgerechnete Unfall noch einmal kurz mit dem Mandanten durchgesprochen werden, denn ein guter Abschluss ist mindestens genauso wichtig, wie ein guter Anfang.

Parallel dazu sollte der Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und/oder der eigenen Rechtsschutzversicherung, ggf. kombiniert, abgerechnet werden.

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