Vergaberechtsmodernisierungsgesetz: Die Vergaberechtsreform 2016 tritt in Kraft!

GWB Novelle, Änderungen an VgV, Reform der VOB/A, VOL/A und VOF: Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG) ist die größte Vergaberechtsreform seit 15 Jahren und sorgt für mächtigen Wirbel. Haben Sie als Anwalt schon alle Änderungen im Blick und können Ihre Mandanten auf neuestem Rechtsstand beraten?

Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz ist im Kern eine Novelle des Teils 4 des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), mit folgenden Auswirkungen:

  • VOL/A und VOF werden abgeschafft
  • VOB/A wird auf einige wenige Normen reduziert
  • Dafür werden umfangreiche Verfahrensregelungen im GWB  und einer großen VgV getroffen

Der überarbeitete Teil 4 des GWB umfasst künftig die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen.

„Liebling, ich hab die VOB/A geschrumpft...“ Nach dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz sind viele Verfahrensregeln jetzt in GWB und VgV zu finden, oberhalb des EU-Schwellenwertes bleibt nur eine Rumpf-VOB/A erhalten.

Bereits seit April 2016 gilt das neue Vergaberecht im GWB und vielen anderen Gesetzen. Höchste Zeit also, die neuen Regelungen zu verinnerlichen – wie z.B. die freie Verfahrenswahl oder neue Ausnahmetatbestände.

Auf folgender Themenseite erhalten Sie alle relevanten Infos zur Vergaberechtsreform 2016 – in gebündelter Form und speziell für Anwälte/ Berater aufbereitet.

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Synopse Vergaberechtsreform: Altes Recht vs. Neues Recht

Altes Fassung vs. neue Fassung: Mit unserer Vergaberecht Synopse haben Sie die wichtigsten Änderungen vom alten zum neuen Recht rund um die Vergaberechtsmodernisierung sofort im Griff – weil sie in einer Tabelle auf einen Blick erfassbar gegenüber stehen. Sie erhalten die Synopse im Anhang unseres kostenlosen „Spezialreports Vergaberechtsmodernisierungsgesetz“.

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Spezialreport Vergaberechtsmodernisierungsgesetz

Unser Spezialreport ist DAS Vergaberecht Skript, das Ihnen den Start in das Vergaberecht 2016 erleichtert. Die wichtigsten Änderungen auf den Punkt erläutert, ausgerichtet auf Ihre Anforderungen als Anwalt/ Berater von  öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die sich um Aufträge bewerben.

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Reform des Vergaberechts: Was sind die wesentlichen Änderungen?

Zunächst einmal möchte der Gesetzgeber die praktische Anwendung des Gesetzes erleichtern. Dazu wird der Ablauf des Vergabeverfahrens erstmals im Gesetz vorgezeichnet: Von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.

Gestärkt werden sollen zudem die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, strategische Ziele – z. B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte – im Rahmen von Vergabeverfahren vorzugeben.

Die Vergabe für soziale Dienstleistungen, wie zum Beispiel zur Integration arbeitssuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren durchgeführt werden können.

Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz verpflichtet außerdem Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, dabei die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den gesetzlichen Mindestlohn.

Kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, werden erstmals im Gesetz ausdrücklich geregelt.

Nicht zuletzt soll die Nutzung elektronischer Mittel gefördert vorangetrieben werden, um so für effizientere Vergabeverfahren zu sorgen.

Gesetzestexte zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz

Weiterführend können Sie hier alle relevanten Gesetzestexte zur Vergaberechtsreform 2016 abrufen:

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<link fileadmin media recht downloads files verordnung-eu-kommission-eee.pdf _blank download der kommission vom januar zur einführung des standardformulars für die einheitliche europäische eigenerklärung>Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (PDF)

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<link fileadmin media recht downloads files entwurf-vergaberechtsmodernisierungsgesetz.pdf _blank download eines gesetzes zur modernisierung des vergaberechts>Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) (PDF)

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<link fileadmin media recht downloads files vergaberechtsmodernisierungsgesetz_beschlussempfehlung.pdf _blank download und bericht des ausschusses für wirtschaft energie zu dem gesetzentwurf der bundesregierung>Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF)

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<link fileadmin media recht downloads files verordnung-zur-modernisierung-des-vergaberechts.pdf _blank download zur modernisierung des stand:>Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts, Stand: 20.01.2016 (PDF)

Erläuterung zur  Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO):

Das Gesetz (Teil 4 des GWB) wird durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt werden, die in einer Mantelverordnung zusammenfasst worden sind. Diese Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts greift die allgemeinen Regelungen des Gesetzes auf und ergänzt dieses in zahlreichen Detailfragen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen:

  • Vergabeverordnung (VgV) in Artikel 1, in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber näher ausgestaltet wird (sog. "klassische Auftragsvergabe").
  • Sektorenverordnung (SektVO) in Artikel 2, die für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber Regelungen trifft.
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Artikel 3, die als neu zu erlassende Rechtsverordnung erstmals umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält.
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird.
  • Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkrafttreten/Außerkrafttreten.

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