Ihr Wirtschaftsplan ist das Herzstück einer Wohnungseigentümer*innengemeinschaft. Für Anwält*innen ist es deshalb essentiell, sicher mit der Thematik umzugehen, um Ihre Mandant*innen bestmöglich zu unterstützen und rechtliche Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Zu diesem Zweck haben wir für Sie die Themenseite Wirtschaftsplan zusammengestellt. Hier erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr anwaltliches Grundwissen aufzufrischen und sich darauf aufbauend über wichtige Besonderheiten zu informieren. Zudem gewähren wir Ihnen den Zugang zu einer praxisnahen Arbeitshilfe. Die Beiträge finden Sie weiter unten aufgelistet. Mit nur einem Klick gelangen Sie von dort zum gewünschten Inhalt. Lesen Sie bis zum Schluss, so sind Sie rundum informiert!
Der notwendige Inhalt eines Wirtschaftsplans ist in § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG festgelegt. Er ist durch den Verwalter oder die Verwalterin als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer*innen aufzustellen. Dieser Fachbeitrag bietet Ihnen als Anwält*in die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Anforderungen an Inhalt und Form des Wirtschaftsplans zu informieren und notwendiges Grundwissen aufzufrischen. Die detaillierten Ausführungen dienen Ihnen als ideale Vorbereitung. Lesen Sie den gesamten Beitrag, um Ihren Mandant*innen bestmöglich zur Seite zu stehen.
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Mit der Neufassung der Vorschriften für den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung in § 28 WEG werden drei Ziele verfolgt. Diese betreffen eine Konkretisierung des Gesetzestexts, die Klarheit bei der Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung schaffen soll. Zweitens soll die Zahl der in der Praxis häufigen Streitigkeiten über den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung verringert werden. Außerdem soll es Wohnungseigentümer*innen erleichtert werden, sich über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft zu informieren. Wie genau diese Ziele erreicht werden sollen und was dies für Ihre Beratungspraxis berdeutet, erfahren Sie im folgenden Fachbeitrag. Lesen Sie ihn bis zum Schluss, um einen umfangreichen Überblick zu erlangen.
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Der Vermögensbericht einer Wohnungseigentümer*innengemeinschaft ist separat vom Jahresabschluss zu behandeln, der die Grundlage ihres Wirtschaftsplans darstellt. Gerade deshalb entstehen in der Durchführung zumeist Unsicherheiten, die zu Fehlern führen können. Dieser Beitrag soll damit aufräumen. Sie als Anwält*in erhalten dazu die Möglichkeit, sich über grundsätzliche Abgrenzungskriterien, Zweckbestimmungen, Formvorschriften und inhaltliche Besonderheiten informieren. So können Sie Ihren Mandant*innen optimal beistehen. Lesen Sie bis zum Schluss, um in Sachen Vermögensbericht den Überblick zu behalten.
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Dieses Musterdokument ermöglicht Ihnen die Umsetzung eines Vermögensberichts unter der Beachtung aller notwendigen Voraussetzungen. So können Sie sicherstellen, jeden Aspekt im Blick zu behalten und Ihre Mandant*innen bestmöglich zu unterstützen. Nutzen Sie das Dokument, um sich den eigenen Praxisalltag zu erleichtern!
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