So berechnen Sie die Zugewinnausgleichsforderung Ihres Mandanten!

Die Grundlagen der Berechnung des Zugewinnausgleichs legen die §§ 1371 ff. BGB fest. Daneben bestehen in der Rechtsprechung klare Linien zu zahlreichen Einzelfragen der Zugewinnberechnung. Hier erfahren Sie alles, was für die Praxis von Bedeutung ist - mit anschaulichen Rechenbeispielen!

So wird der Zugewinn berechnet - unter Berücksichtigung von negativem Anfangsvermögen, Vorausempfang und gemeinschaftsbezogenen Zuwendungen (Fall mit Lösung)

Der Mandant Moritz Lang, der am 31.12.2000 geheiratet hat und dem am 31.12.2010 der Scheidungsantrag seiner Ehefrau Ulla zugestellt wurde, möchte sofort seinen Zugewinnausgleichsanspruch gegen Ulla geltend machen, da er sich in finanziellen Schwierigkeiten befinde und dringend auf das Geld angewiesen sei. Er gehe davon aus, dass ihm ein nicht unerheblicher Zugewinnausgleichsanspruch gegen Ulla zustehe, da man erst in der letzten Woche gemeinsam eine Vermögensbilanz erstellt habe, um eine faire Lösung zu finden, die dann aber doch gescheitert sei. Die Belege über die Vermögenswerte seiner Frau habe er alle kopiert. Sowohl er als auch Ulla seien zu Beginn der Ehe vermögenslos gewesen. Ulla habe damals sogar noch ein Darlehen i.H.v. 15.000 Euro an die Bank zurückzahlen müssen. Dieses Darlehen habe sie schon kurz nach der Eheschließung zurückgezahlt, nachdem sie eine Erbschaft i.H.v. 50.000 Euro erhalten habe. Das Geld habe Ulla damals sehr gewinnbringend angelegt und zwischenzeitlich ein Vermögen i.H.v. 250.000 Euro angespart. Seine eigene wirtschaftliche Situation habe sich seit Beginn der Ehe bedauerlicherweise durch viel zu teure Geschenke an seine Ehefrau und seine spätere Arbeitslosigkeit zusehends verschlechtert, so dass er nur noch über ein Endvermögen von 40.000 Euro verfüge. Herr Lang teilt zudem mit, er habe von Ulla vor einigen Jahren mal einen Ring zu Weihnachten i.H.v. ca. 500 Euro und nach ihrer Erbschaft sogar einmal einen Betrag i.H.v. 30.000 Euro erhalten.

Dieser Fall wirft die wichtigsten Rechtsprobleme auf, die bei der Berechnung des Zugewinns von Bedeutung sein können.

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Alles über die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs bei Scheidung (Einführung)

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand und endet die Ehe durch Scheidung, erfolgt der Vermögensausgleich nach den §§ 1373-1390 BGB. Der Zugewinnausgleich zu Lebzeiten beider Ehegatten erfolgt durch Einräumung einer schuldrechtlichen Ausgleichsforderung des einen gegen den anderen Ehegatten (§ 1378 Abs. 1 BGB). Der Anspruch ist ausschließlich auf Zahlung eines Geldbetrags gerichtet. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 1383 BGB, wonach das Gericht auf Antrag des Gläubigers zur Vermeidung einer Unbilligkeit anordnen kann, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat. § 1383 BGB stellt insoweit lediglich eine Billigkeitskorrektur dar, ändert aber nichts an dem Grundsatz des Anspruchs auf Zahlung eines Geldbetrags.

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Unternehmensbewertung beim Zugewinnausgleich (Fall mit Lösung)

Frau Faber kommt zu Ihnen und möchte die Scheidung. Bei der Scheidung soll der Zugewinnausgleich durchgeführt werden; sie ist Zahnarztgattin, ein wesentlicher Bestandteil des Vermögens ihres Ehemannes ist die Zahnarztpraxis. Wie ist der Wert der Praxis zu berechnen?

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So formulieren Sie den Antrag wegen Zugewinnausgleichs! (Muster)

Nutzen Sie unser hilfreiches Muster, um Ihren Arbeitsaufwand zu verringern.

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BGH - Urteil vom 15.11.2000: Berücksichtigung einer Abfindung bei der Berechnung des Zugewinns

Leitsatz: Zur Berücksichtigung einer einem Ehegatten in einem "qualifizierten Interessenausgleich" für den Verlust seines Arbeitsplatzes infolge Betriebsstillegung zugesagten Abfindung in seinem für den Zugewinnausgleich maßgeblichen Anfangsvermögen, wenn der Interessenausgleich vor der Eheschließung, der Sozialplan, der die Abfindung im einzelnen regelt, jedoch erst nach dem Stichtag vereinbart wird.

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Checkliste Zugewinnausgleich

Verbund- und isoliertes Verfahren haben beim Zugewinnausgleich verschiedene Vor- und Nachteile. Mit unserer Checkliste finden Sie für Ihren Mandanten das passende Verfahren

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