Berechnung des Elterngeldes nach Einkommensteuerrecht

Die Bundesregierung hat Anregungen des Bundesrates zum geplanten Elterngeld zum Teil aufgegriffen. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer hervor, die in dem jetzt vorgelegten Regierungsentwurf zur Einführung des Elterngeldes (16/2454) enthalten ist.

Der Regierungsentwurf ist wortgleich mit dem bereits vorliegenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (16/1889).{DB:tt_content:2566:bodytext}

Vorgesehen ist, dass erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre berufliche Tätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich verringern, zwölf Monate lang ein Elterngeld in Höhe von mindestens zwei Dritteln des vorherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro, erhalten. Zwei zusätzliche Monate lang soll das Elterngeld gezahlt werden, wenn auch der jeweils andere Ehepartner wegen der Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht. Darüber hinaus sollen jene Eltern, die nicht voll erwerbstätig sind, mit einem Sockelbetrag von 300 Euro monatlich unterstützt werden, auch wenn sie vor der Geburt nicht erwerbstätig waren.

Der Bundesrat hatte unter anderem vorgeschlagen, bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern nicht nach den Grundsätzen des Sozialrechts, sondern nach denen des Einkommensteuergesetzes vorzugehen. Die meisten in Frage kommenden Eltern seien einkommensteuerpflichtig, so die Länderkammer, während nur ein geringer Teil von ihnen Arbeitslosengeld II beziehe. Unterschiedliche Einkommensbegriffe im Elterngeldrecht und im Einkommensteuerrecht wären für sie nicht nachvollziehbar, lautete die Argumentation.

Die Regierung will die Anregung aufgreifen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren dazu einen Vorschlag machen. Dagegen stimmt sie der Forderung der Länder nicht zu, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Jubiläumszuwendungen oder Sonderprämien einzubeziehen. Diese würden auch bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes nicht berücksichtigt. Auch hätte dieser Vorschlag Mehrausgaben in Höhe von jährlich rund 100 Millionen Euro zur Folge.

Auch den von der Länderkammer vorgeschlagenen automatisierten Datenabgleich mit einzelnen Zweigen der Sozialversicherung lehnt die Regierung ab. Es sei nicht sinnvoll, heißt es, im Vorgriff auf die geplante Einführung eines Job-Card-Verfahrens, bei dem die Daten bei einer zentralen Stelle in elektronischer Form abrufbar vorliegen, eine gesonderte Teillösung in Angriff zu nehmen.

Hier können Sie sich den Regierungsentwurf zur Einführung des Elterngeldes (16/2454) herunterladen.

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 31.08.06