Das Elterngeld kommt

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll zum 01.01.2007 das kontrovers diskutierte Elterngeld eingeführt werden.

Das Elterngeld wird mindestens volle zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate sollen Vätern einen Anreiz geben, Elternzeit zu nehmen. Alleinerziehende erhalten Elterngeld volle 14 Monate lang, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben.{DB:tt_content:2566:bodytext}

Generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug ist, dass eine ausgeübte Berufstätigkeit für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert wird.

67 Prozent des Nettoeinkommens

Das Elterngeld beläuft sich auf 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteils. Höchstbetrag des Elterngeldes: 1.800 Euro.

Ein Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle erziehenden Elternteile, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 Euro verdient haben. Anders als beim Erziehungsgeld gelten für den Elterngeldbezug keine Einkommensgrenzen.

Die 300 Euro werden auch nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet. Eine Anrechnung mit Sozialleistungen erfolgt erst bei einem Elterngeld oberhalb von 300 Euro.

Die Regelung: 12 + 2

Eltern können frei wählen, wer von beiden wann Elterngeld in Anspruch nimmt. Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Zwei Monate stehen dem anderen Elternteil zu. Maximal kann also 14 Monate Elterngeld bezogen werden.

Eltern können auch zeitgleich Elterngeld beziehen. Dann verkürzt sich der Bezugszeitraum entsprechend, zum Beispiel auf sieben Monate für beide Partner. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann aber auch auf 24 beziehungsweise 28 Monate verdoppelt werden. Die Monatsbeträge werden dann jeweils halbiert.

Besondere Regelungen für Mehrkindfamilien und bei Mehrlingsgeburten

Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Die Regelung gilt bereits für vor 2007 geborene Kinder.

Bei Mehrlingsgeburten werden für das zweite und jedes weitere Kind zusätzlich zum Elterngeld je 300 Euro gezahlt. Diese 300 Euro pro Kind sind grundsätzlich anrechnungsfrei auf staatliche Transferleistungen.

Die Regelungen zur Elternzeit bleiben im Wesentlichen erhalten.

Das Elterngeld ist steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Elterngeld wirkt sich auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus.

Quelle: Bundesregierung - Pressemitteilung vom 14.06.06