Arbeitsrecht, Steuerberatung -

Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA

Wer in mehreren Staaten Einkünfte erzielt muss wissen, an welchen Staat er unter welchen Voraussetzungen Steuern zu zahlen hat. Für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sowie zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung gibt es zwar Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit fast allen anderen Staaten. Für welchen Staat welche Regelung gilt ist jedoch nicht immer leicht feststellbar.

Das BMF hat deshalb in einem umfangreichen Schreiben Regeln für die abkommenrechtliche Behandlung der Vergütungen aus unselbständiger Arbeit anhand des Musterabkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zusammengestellt. Das Musterabkommen entfaltet zwar selbst keine rechtliche Bindungswirkung, jedoch orientieren sich die von Deutschland abgeschlossenen und rechtlich wirksamen Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig nach Inhalt und Aufbau am Musterabkommen der OECD.

Das BMF-Schreiben nimmt detailliert Stellung zur

  • Besteuerung im Inland,
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  • Besteuerung im Tätigkeitsstaat,
  • Besteuerung im Ansässigkeitsstaat,
  • Ermittlung des steuerpflichtigen /steuerfreien Arbeitslohns,
  • Abkommensrechtlichen Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten

sowie zu Besonderheiten bei

  • Berufskraftfahrern,
  • Personal auf Schiffen und Flugzeugen.

Hinweis: Die Regelungen sind von den Finanzbehörden in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 14.09.06