Baurecht -

Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die neue Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) tritt am 18. August 2009 in Kraft.

Die HOAI wurde inhaltlich neu strukturiert und enthält umfangreiche Änderungen.

Durch die lineare Anhebung der Honorarsätze um 10 Prozent (auch in den unverbindlich geregelten Leistungsbereichen), dem Erhalt der Leistungsbilder (einschließlich der Honorarzonen und Objektlisten) sowie den Honorartafeln bis zu ihren derzeitigen Endwerten und der Wiederaufnahme wichtiger vertraglicher Regelungen, wie die zur Zahlung von Abschlags- und Schlusszahlungen, wurde zentralen Interessen der planenden Berufe Rechnung getragen.

Die Bundesregierung wird dem Kabinettbeschluss und der Entschließung des Bundesrates folgen und die HOAI in der nächsten Legislaturperiode inhaltlich und systematisch weiterentwickeln. Neben der Honorarstruktur werden die Leistungsbilder unter dem Blickwinkel des Wandels der Berufsbilder, der Umweltbelange und der technischen und rechtlichen Entwicklungen überprüft.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 17.08.09