Baurecht -

Neues Baurecht stärkt die Innenstädte

Bundeskabinett beschließt Änderung des Baugesetzbuchs!

In seiner Sitzung am 09.08.2006 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung, zum Beispiel durch Erhaltung und Umbau vorhandener Ortsteile. Nach dem Gesetzesentwurf entfallen die zeit- und kostenaufwendigen förmlichen Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen von einer Größenordnung bis zu 20.000 m 2 zulässiger Grundfläche - das entspricht etwa vier Fußballfeldern. Das gleiche gilt in abgewandelter Form bis 70.000 m 2 zulässiger Grundfläche.

Darüber hinaus wird die Mehrstufigkeit von Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen auf ein einstufiges Verfahren zurückgeführt. Wichtige Planungsvorhaben mit positiven Effekten auf Arbeitsplätze, Wohnungsmarkt und Infrastrukturausstattung können so wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden.

Mit solchen Bebauungsplänen innerhalb der Siedlungsbereiche können zum Beispiel die Nachverdichtung von städtischen Gebieten und die Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens festgesetzt werden. In Betracht kommen auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen.

Die mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Betonung der "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" soll dem Investor, der sich für eine Fläche im bestehenden Siedlungsbereich entscheidet, rascher zu Baurecht verhelfen. Dieser "rechtliche Bonus" dient zugleich der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Das heißt, die gezielte erstmalige Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungszwecke wird verringert und ein Flächenrecycling gefördert.

Die mit dem beschleunigten Verfahren geschaffenen Erleichterungen könnten je nach Fall bis zu einer Halbierung der Dauer der Verfahren führen. Damit soll in den Städten und Gemeinden Baurecht für notwendige Investitionen erheblich schneller geschaffen werden.

Der Gesetzesentwurf ist über die Website des Ministeriums als pdf-Dokument abrufbar.

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 09.08.06