Verkehrsrecht -

Änderungen im Bußgeldkatalog

Die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße wird von 1500 Euro auf 3000 Euro und für die anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten von 1000 Euro auf 2000 Euro erhöht.

Die Bußgeldsätze für einzelne Verkehrsverstöße werden innerhalb dieses neuen Rahmens in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) neu geregelt.

Am 10.10.2008 hatte der Bundesrat der Änderung des Bußgeldkataloges zugestimmt. Nachdem der Bundestag am 13.11.2008 die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen und der Bundesrat am 19.12.2008 im zweiten Durchgang die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt hat, können beide Änderungen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Hinweis der Redaktion:

Das vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde am 29.12.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2008, S. 2965).

Die Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung wurde am 08.01.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2009, S. 9).

Die Änderungen im Bußgeldkatalog sollen der Verkehrssicherheit dienen, bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert. Vor allem Raser und Drängler und diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

Die zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhungen der Bußgeldsätze sollen gezielt für mehr Verkehrssicherheit ausgegeben werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Verkehrsverstoß bisheriges Bußgeld (EUR) Bußgeld ab 2009 (EUR)
unangepasste Geschwindigkeit 50 100
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 40 80
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) 40 - 150 70 - 200
zu geringer Abstand 40 - 250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) 75- 400 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts) * 50 - 425 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 80-760 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts) * 40- 375 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung) 70 - 600 (nach Höhe der Geschwindigkeits-überschreitung)
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer 60 80
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen 50 80
Fehlverhalten an Bahnübergängen 50 - 450 80 - 700
gefährliches Überholmanöver 40 - 125 Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250)
Vorfahrt missachtet 50 100
Drogen und Alkohol am Steuer

250 (erster Verstoß)
500 (zweiter Verstoß)
750 (dritter Verstoß)

500 (erster Verstoß)
1000 (zweiter Verstoß)
1500 (dritter Verstoß)
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten 125 250
Rote Ampel missachtet 50 - 200 90 - 360
Durchführen illegaler Kfz-Rennen 200 (Veranstalter)
150 (Teilnehmer)
500 (Veranstalter)
400 (Teilnehmer)
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz 50 - 150 80 - 270
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 Prozent (Pkw) 50 - 200 (Fahrzeugführer Lkw)
75 - 225 (Fahrzeughalter Lkw)
50 - 125 (Pkw)
80 - 380 (Fahrzeugführer Lkw)
140 - 425 (Fahrzeughalter Lkw)
95 - 235 (Pkw)
Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten 40 (Fahrer)
200 (Halter)
75 (Fahrer)
380 (Halter)

Eine vollständige Auflistung der vorgesehenen Änderungen finden Sie hier.

Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung BGBl. 2009, S. 9

Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes BGBl. 2008, S. 2965

Quelle: BMVBS - Pressemitteilung vom 05.01.09