Verkehrsrecht -

Kfz-Steuer-Umstellung und Grundgesetzänderung

Der Bundesrat hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Kfz-Steuer bestätigt und der Reform zugestimmt.

Die insoweit notwendige Grundgesetzänderung erhielt ebenfalls die erforderliche Mehrheit.

Damit richtet sich die Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 1. Juli 2009 vermehrt nach dem CO2-Ausstoß. Ab diesem Zeitpunkt fließen die Einnahmen aus der Steuer nicht mehr den Ländern, sondern dem Bund zu.

Dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses vorangegangen waren Unstimmigkeiten über die Höhe der Entschädigung, die die Länder für den Wegfall ihrer Einnahmen aus der Kfz-Steuer erhalten. Entsprechend der nunmehr beschlossenen Einigung erhalten sie 150 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Damit stehen ihnen als Ausgleich insgesamt rund 8,99 Milliarden Euro zu.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 13.03.09