Verkehrsrecht -

Koalition will Erwerb von Zweiradführerscheinen erleichtern

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A 1 sollen in Zukunft unter erleichterten Bedingungen eine Fahrerlaubnis der Klasse A 2 erwerben können.

Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag. Die Notwendigkeit einer theoretischen Prüfung solle wegfallen. Erforderlich für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A 2 sollten nur eine Einweisung und eine praktische Prüfung sein. Als weitere Voraussetzung werde der mindestens zwei Jahre durchgehende Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A 1 genannt. Eine entsprechende Regelung sollte für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A gelten, wenn mindestens zwei Jahre lang eine Fahrerlaubnis der Klasse A 2 vorlag. Da in diesen Fällen die Kenntnisse zum Führen eines Kraftrades schon unter Beweis gestellt worden seien und Fahrpraxis vorausgesetzt werden könne, seien eine Einführung und eine praktische Prüfung als Bedingung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse A 2 ausreichend.

Auch für Inhaber einer Fahrerlaubnis der früheren Klasse 3 verlangen CDU/CSU- und FDP-Fraktion Änderungen. Fahrerlaubnisse der Klasse 3, die vor dem 1. April 1980 erworben worden seien, umfassten eine Erlaubnis zum Führen von Leichtkrafträdern, die der heutigen Klasse A 1 entspreche. Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse A 2 sollten ein Zukunft eine praktische Prüfung und die Abfrage theoretischer zweiradspezifischer Kenntnisse ausreichen. Dass die Fahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 trotz ihrer oft langjährigen Erfahrung mit Zweirad-Neulingen gleichgestellt würden, bezeichnen Unions- und FDP-Fraktion als ”nicht sachgerecht“

Quelle: Bundestag - Pressemitteilung vom 11.05.10