5/3.2.11 Beschäftigung

Autor: Kreutzfeldt

Der Wert einer Klage auf tatsächliche Beschäftigung ist nach h. M. mit einem Bruttomonatsgehalt zu bemessen.30)

30)

Streitwertkatalog I.11; LAG Hamburg, Beschl. v. 08.06.2017 - 8 Ta 10/17, DRsp Nr. 2018/3354; zum Weiterbeschäftigungsanspruch siehe unten.

Letzte redaktionelle Änderung: 07.04.2021