Autor: Kreutzfeldt |
Der Wert einer Klage auf tatsächliche Beschäftigung ist nach h. M. mit einem Bruttomonatsgehalt zu bemessen.30)
30) | Streitwertkatalog I.11; LAG Hamburg, Beschl. v. 08.06.2017 - 8 Ta 10/17, DRsp Nr. 2018/3354; zum Weiterbeschäftigungsanspruch siehe unten. |
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