6/19.1.11 Tarifliche Musterregelung der Altersteilzeit für die Zeit ab 2010

1)

 Umfangreiche Erläuterungen für den Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente in Baden-Württemberg: Bauer/Gehring, Rdnr. 583-875.

Die IG Metall in Baden-Württemberg und der Arbeitgeberverband Südwestmetall hatten sich am 03.09.2008 auf einen neuen Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ Metall) für die Zeit nach Auslaufen der öffentlichen Förderung verständigt. Der neue Vertrag trat am 01.01.2010 in Kraft und kann erstmals zum 31.12.2016 gekündigt werden.

Pilotabschluss in Baden-Württemberg

Somit ist für die Zeit ab dem 01.01.2010 für die rund 800.000 Beschäftigten der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie eine tarifliche Rechtsgrundlage für die Altersteilzeit geschaffen worden. Mit der Übernahme dieses Bezirkstarifvertrags durch alle übrigen Tarifgebiete der Metall- und Elektroindustrie ist zu rechnen. Dieser TV hat auch Modellcharakter für andere Branchen.

Ansprüche auf Altersteilzeit für "Belastete"