6/19.1.3 Voraussetzungen der Altersteilzeit seitens des Arbeitgebers

6/19.1.3.1 Übersicht über die Voraussetzungen der Altersteilzeit

Voraussetzungen auf Arbeitgeberseite

Die gesetzliche Altersteilzeit verlangt auf Arbeitgeberseite gem. § 3 ATZG die Erfüllung folgender Voraussetzungen:

Gewährung des Arbeitsentgelts auf der Basis der reduzierten Arbeitszeit,

Aufstockung des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit um 20 %,

zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe des Beitrags, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit entfällt, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt.

6/19.1.3.2 Altersteilzeitarbeitsentgelt

Altersteilzeitarbeitsentgelt

Der Altersteilzeitbeschäftigte erhält ein Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit, das sich - vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen - aus den bisher gewährten Entgeltbestandteilen zusammensetzt. Die Höhe dieses Altersteilzeitarbeitsentgelts richtet sich nach dem Umfang der reduzierten Arbeitszeit, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen.

Maßgeblicher Zeitpunkt für Entgelterhöhungen