6/19.1.7 Urlaub im Altersteilzeitverhältnis

6/19.1.7.1 Urlaub von in Teilzeit tätigen Altersteilzeitbeschäftigten

Urlaub bei Teilzeit - Altersteilzeit

Für einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber seiner früheren Tätigkeit, wenn die Arbeitszeit gleichmäßig verkürzt ist, er also beispielsweise weiterhin an fünf Tagen pro Woche arbeitet. Der Altersteilzeitbeschäftigte hat in diesem Fall ebenso viele Urlaubstage zu beanspruchen wie zuvor.1)

Soweit das Zeitvolumen unregelmäßig verteilt ist, beispielsweise auf regelmäßig weniger als fünf Arbeitstage einer Woche, besteht ein Anspruch auf Erholungsurlaub entsprechend der Zahl der für den Altersteilzeitbeschäftigten maßgeblichen Arbeitstage. Sofern keine Sonderregelungen, z.B. in einem Tarifvertrag, bestehen, sind die für den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstage und die Arbeitstage, an denen der Altersteilzeitbeschäftigte zu arbeiten hat, rechnerisch zueinander in Beziehung zu setzen.2)

1)