VG Kassel - 16.02.1984 (IV/2 E 1874/83)
»Nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 BBiG [BerBildG] setzt die Eignung als Ausbildungsstätte .. voraus, daß die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten [...]