2/4.2 Maßgebliche gesetzliche Vorschriften zum Erholungsurlaub

Autor: Weyand

BUrlG/Sonderregelungen

Nach herkömmlichem Verständnis erfährt der gesetzliche Erholungsurlaub im Arbeitsverhältnis seine maßgebliche Grundlage und Ausgestaltung im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG),1) das durch Sonderregelungen für besondere Arbeitnehmer (§ 19 JArbSchG, § 24 MuSchG, § 17 BEEG) ergänzt wird. Dieses Verständnis ist nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH aber nur noch die halbe Wahrheit.

Erholungsurlaub = besonders bedeutsamer Grundsatz des EU-Sozialrechts