2/4.10 Geltung einer vertraglichen Verfallklausel für Urlaubsabgeltungsanspruch

Autor: Weyand

Abgeltungsanspruch

Kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch nehmen, entsteht ein Anspruch auf dessen Abgeltung. Hat der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllt, kann ein sich über mehrere Jahre erstreckender Anspruch auf Abgeltung entstehen. Was gilt für diesen Abgeltungsanspruch, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht bzw. nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist?

Verfall und Verjährung des Abgeltungsanspruches

Jüngst hat das BAG noch einmal klargestellt, dass es an seiner Rechtsprechung festhält, nach der ein aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch sowohl einer vereinbarten Verfallklausel unterfallen kann als auch der regelmäßigen Verjährung unterliegt, also unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist.29)

Diese Rechtsfolgen dürften für Arbeitgeber aber nur ein "schwacher Trost" sein. Insbesondere wenn es während des Arbeitsverhältnisses zur Kumulation von Urlaubsansprüchen kommt, können solche Abgeltungsansprüche ein durchaus erhebliches finanzielles Volumen haben, und den Arbeitnehmern dürfte es auch nicht schwerfallen, diese rechtzeitig geltend zu machen.

29)

BAG, Urt. v. 31.01.2023 - 9 AZR 244/20, NZA 2023, 818.